Schlagwort: Gewerbesteuer

  • Kommunen durch Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle wirksam entlasten

    Kommunen durch Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle wirksam entlasten

    Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Sorgenfalten in den Rathäusern werden immer tiefer. Und der Ton gegenüber der Landesregierung wird aus den Städten und Gemeinden immer rauer. Ministerpräsident Laschet und Heimatministerin Scharrenbach können nicht länger die Hände in den Schoß legen. Die Kommunen leiden nicht nur unter dem chaotischen Krisenmanagement der Landesregierung, sie werden auch von ihnen auch im Regen stehen gelassen. Eine echte Hilfe für die Kommunen wäre es, für dieses und das kommende Jahr die fehlenden Gewerbesteuereinnahmen auszugleichen. Das ist bisher nur für 2020 geschehen.

    Gegenüber der gut drei Milliarden Euro, die der Bund im letzten Jahr für unsere Kommunen in die Hand genommen hat, stehen nur knapp 1,8 Milliarden Euro wirksamer Entlastungsmaßnahmen der Landesregierung. Das zeigt, dass vor allem das Land gefordert ist.“

  • Die Kommunen stehen vor dem finanziellen Abgrund – Landesregierung muss endlich handeln

    Die Kommunen stehen vor dem finanziellen Abgrund – Landesregierung muss endlich handeln

    Zu den heute vom Städte- und Gemeindebund sowie Städtetag veröffentlichten Zahlen der Umfrage unter den Städten und Gemeinden zu ihren Haushalten erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Aussichten für unsere Städte und Gemeinden sind düster. Die Kämmerinnen und Kämmerer rechnen trotz der erfolgten Hilfen für das Jahr 2020 mit verbleibenden Corona-Schäden bis zum Ende des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt rund 5 Milliarden Euro. Das zeigt, dass die Hilfen der Landesregierung nicht wirken.

    Den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die finanziellen Corona-Schäden als fiktives Vermögen in der Bilanz zu verbuchen, mag Haushalte auf dem Papier ausgleichen. Dieser Bilanztrick ist für sie aber keine wirksame Hilfe. Rechnungen von Lieferanten können nicht mit fiktiven Euros bezahlt werden und die Einnahmen bei der Gewerbesteuer brechen auch nicht fiktiv ein.

    Was unsere Kommunen brauchen sind echte Finanzhilfen dieser Landesregierung. Wir sprechen uns für einen Ausgleich der Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2021 und der folgenden Jahre aus. Die geringeren Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz müssen ebenso ausgeglichen werden. Allerdings nicht in Form von Krediten, wie es die Landesregierung getan hat, sondern als echter Zuschuss.

    Anderenfalls droht in vielen Kommunen das Licht auszugehen. Bis zum Ende des Jahres 2024 rechnen über 170 Städte und Gemeinden mit dem vollständen Verzehr der Ausgleichsrücklage. 13 Kommunen haben schon jetzt ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt.

    Das sind dramatische Zahlen, die ein Handeln der Landesregierung dringend erforderlich machen. Frau Scharrenbach kann sich nicht länger darauf zurückziehen, dass die Kommunen ihren Teil bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten haben. Es sind die Kommunen, die die Hauptlast bei der Bekämpfung des Virus tragen. Nun droht die Verweigerungshaltung der Landesregierung viele Kommunen in den finanziellen Abgrund zu treiben.

    Es ist Zeit, dass diese Landesregierung unsere Kommunen unter den Rettungsschirm des Landes nimmt.“

     

    Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie erreichen die Kommunen auf unterschiedlichen Wegen. Zum einen brechen die Einnahmen aus der für die Kommunen so wichtigen Gewerbesteuer weg. Zum anderen sinken die Einnahmen aller Steuern, an denen die Kommunen entweder unmittelbar (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) oder über das Gemeindefinanzierungsgesetz beteiligt werden. Die Einnahmeausfälle über das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2021 wurden von der Landesregierung in Höhe rund einer Milliarde ausgeglichen. Allerdings nur in Form eines Kredites, der zurückzuzahlen ist.

    Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag haben nun die Ergebnisse ihrer Haushaltsumfragen für die Jahre 2020 und 2021 veröffentlicht. Die Mitgliedskommunen im Städte- und Gemeindebund rechnen bis zum 31.12.2021 mit finanziellen Corona-Schäden in Höhe von rund zwei Milliarden Euro. Die Mitglieder des Städtetages kalkulieren mit gut drei Milliarden Schäden. Allein die 22 kreisfreien Städte in NRW rechnen bis 2024 mit kumulierten Corona-Schäden von acht Milliarden Euro.

    Ohne die Unterstützung der Landesregierung träfen die kreisfreien Städte bei einem 50-jährigen Abschreibungszeitraum jährliche Belastungen von ca. 160 Millionen Euro.

  • Die Städte müssen bei Gewerbesteuerverlust auch wirklich entlastet werden

    Die Städte müssen bei Gewerbesteuerverlust auch wirklich entlastet werden

    Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Im zweiten Quartal sanken beispielsweise die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Remscheid um 76 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein. Das ist ein enormer Einbruch.

    Auch in Folge der derzeitigen Kontaktbeschränkungen im November ist zu erwarten, dass die Zahlen des letzten Quartals nicht im Mindesten mit denen des Vorjahrs vergleichbar sein werden. Es wäre wesentlich sinnvoller, die Zahlen von 2020 für das letzte Quartal als Vergleich heranzuziehen und mit Berücksichtigung gewichteter Faktoren aus den Vorjahren auf das Quartal umzurechnen. Eine adäquate Berechnungsmethode hat die SPD-Landtagsfraktion im gestrigen Plenum in einem gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/die Grünen eingereichten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorgeschlagen.

    Ob der angesetzte Gesamtbetrag tatsächlich die Einnahmeausfälle vollständig kompensieren kann, ist unklar. Insofern muss man in dem Gesetzentwurf von einem Mindestbeitrag sprechen, der bei einer möglichen Überschreitung durch den tatsächlichen Ausgleichsbedarf angepasst werden muss. Hier muss das Land NRW notfalls aus dem Corona-Sondervermögen weitere Mittel beisteuern. Auch das haben wir in unseren Änderungsantrag aufgenommen.

    Dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Gewerbesteuer ihre Einnahmeausfälle für das Jahr 2020 kompensiert bekommen sollen, ist ein hilfreicher und wichtiger Schritt. Zum Glück hat sich hier Olaf Scholz mit seinem Vorschlag durchgesetzt. Die Landesregierung hat jedoch vom Bundesfinanzminister zum Jagen getragen werden müssen.

    Leider ist die Landesregierung unseren Vorschlägen nicht gefolgt. Wichtig ist aber vor allem, dass die Gelder noch in diesem Jahr kommen, wie es der Bund gefordert hat. Daher haben wir uns bei der gestrigen Abstimmung enthalten.

  • Jetzt muss die Landesregierung für die Kommunen handeln

    Jetzt muss die Landesregierung für die Kommunen handeln

    Zur heute vorgestellten Steuerschätzung erklären Michael Hübner und Christian Dahm, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag von NRW:

    „Die neue Steuerschätzung mit bundesweit einem Minus von fast 100 Milliarden Euro in diesem Jahr zeigt jetzt eindrücklich, dass die Auswirkungen der Krise nicht vor den öffentlichen Finanzen halt machen. Dies wird auch auf das Land NRW und die Städte, Gemeinden und Kreise bei uns durchschlagen. Das Land hat sich mit dem 25 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm die Möglichkeit geschaffen, die ausbleibenden Einnahmen des Landes auszugleichen. Das gleiche verweigert sie den Kommunen bisher.

    Wir fordern seit Beginn der Krise, dass das Land den Kommunen ihre finanziellen Einbußen ausgleicht. Die Steuerschätzung bestätigt diese Forderung nun mit großer Deutlichkeit.

    Es kann nicht sein, dass man die Ebene, die vor Ort die erste Front im Kampf gegen das Virus ist, im Regen stehen lässt.

    Nun rächt sich einmal mehr, dass der Ministerpräsident sich nicht frühzeitig für eine Altschuldenlösung bei den Kommunen eingesetzt hat. Sie verschärft das Problem noch einmal.

  • Wirtschaftsrecht-Studierende der BiTS diskutierten mit Sven Wolf

    Wirtschaftsrecht-Studierende der BiTS diskutierten mit Sven Wolf

    Der große thematische Bogen begann bei Fachaspekten des Insolvenzrechts und reichte über Liquiditätskredite der Kommunen und den Stärkungspakt Stadtfinanzen, Steueraufkommen und Hebesätze bis zu strafrechtlichen Fragen des Strafrahmens bei Ordnungswidrigkeiten, wie etwa der Handynutzung beim Autofahren, und bei gravierenden Verstößen wie illegalen Autorennen.

    Kritik wurde von einigen Studenten an den Instrumenten geübt, mit denen bei Ordnungswidrigkeiten reagiert werde. „Die Maßnahmen gehen in die falsche Richtung, wenn statistisch als Unfallsache Nr. 1 fehlerhaftes Abbiegen und Wenden erfasst wird, aber mit Geschwindigkeitskontrollen eher auf eine Unfallursache Nr. 4 in der Statistik reagiert wird – weil man damit aber mehr Geld einnehmen kann,“ meinte ein Student. Konsens bestand darin, dass ein Führerscheinverlust oder ein Fahrzeugentzug bei illegalen Autorennen effektivere Maßnahmen wären. Sven Wolf konnte hierzu eine Anekdote aus seinem Referendariat beisteuern, in der er es mit zwei Abiturienten zu tun gehabt hatte, die ein illegales Rennen veranstaltet hatten, bei dem aber glücklicherweise kein Beteiligter verletzt wurde. Wichtig sei, so Wolf, den Tätern die möglichen Folgen – die Gefährdung von Menschenleben – deutlich aufzuzeigen. Die zwei jungen Menschen, denen er bei der Staatsanwaltschaft gegenübergestanden hatte, wären sich dessen nicht wirklich bewusst gewesen.

    Sven Wolf machte aber auch deutlich: „Ein höherer Strafrahmen ist nicht in jedem Fall eine effektive Stellschraube. Bei Ordnungswidrigkeiten mag das ein Mittel sein, Straftaten resultieren jedoch oft aus einer Eskalation von Situationen – wie bei Tätlichkeiten gegen Ordnungskräfte und Polizisten – oder die Täter sind von ihrer Vorgehensweise und einem ‚Nicht-Erwischtwerden‘ überzeugt. Wer eine Straftat begeht, schaut in der Regel nicht vorher ins StGB, welches Strafmaß ihn erwartet.“

    Fotos: Daniel Behmenburg

    Auch der Entwurf eines Unternehmensstrafrechts kam zur Sprache. Studenten machten hier auch Einwendungen hinsichtlich der Arbeitsplatzgefährdung. Hier machte der Abgeordnete deutlich, warum über eine Haftung der Unternehmen und nicht nur der ausführenden einzelnen Mitarbeiter diskutiert werde: „Es sollen auch diejenigen zur Verantwortung gezogen werden können, die wirtschaftlich von einem gesetzeswidrigen Vorgehen profitiert haben. Ein großer gesamtwirtschaftlicher Schaden entsteht durch Wirtschaftskriminalität und Schmiergeldzahlungen. Unternehmen, die durch die Umsetzung von Compliance-Regeln dem entgegensteuern, können dies auch zu ihrer Entlastung vortragen. Im Vergleich zu den durch US-amerkanische Anwälte oft erstrittenen Schadensersatzzahlungen würde ein deutsches Unternehmensstrafrecht vermutlich eher weniger gravierend erscheinen.“

    Abschließend ging es dann noch um die Frage, wie der Kontakt zu den Abgeordneten anderer Fraktion auch außerhalb der Sitzungen sei und ob sich nach Einschätzung des Abgeordneten durch den möglichen Einzug von populistischen Parteien etwas ändern würde. „Gehören – langfristig gesehen – Populisten zu einem politischen System?“, wollte ein Student wissen und mahnte an, die etablierten Parteien sollten sich auch selbstkritisch fragen, warum die Leute solche wählen würden.

    Sven Wolf meinte: „Neue Parteien, die auch Protestwähler anziehen, wird es immer wieder geben. Manche, wie Bündnis 90/Die Grünen, etablieren sich auch mit der Verankerung bestimmter Schwerpunkte in der Gesellschaft und einer Ausweitung ihres Themenspektrums, manchen gelingt das nicht. Demokratie ist aber immer konstruktiver Streit und Argumente-Austausch in der Sache und hat nichts mit Streiten in Form bloßer persönlicher Angriffe zu tun. Der politisch Andersdenkende hat sich auch Gedanken über seine Argumente gemacht. Insofern ist das Verhältnis auch nach der Debatte untereinander respektvoll. Etwas anderes ist es, wenn es Populisten eigentlich darum geht, das demokratische System als solches abzuschaffen, und sie mit plumpen Parolen die irrationalen Ängste der Menschen – zum Beispiel vor dem Verlust von Sicherheit – zu ihrem Vorteil ausnutzen. Ich finde es wichtig, dass wir eine wehrhafte Demokratie haben und auch intolerant mit denen sein dürfen, die gegen das System agitieren, Hass schüren und aufwiegeln.“

    Website des Studiengangs Wirtschaftsrecht der BiTS

  • „Und wie groß ist der Handlungsspielraum?“

    „Und wie groß ist der Handlungsspielraum?“

    Einen selbst erarbeiteten Interviewleitfaden mit Fragen zu unterschiedlichen lokalpolitischen Themen hatten die Studierenden der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zu ihrem Besuch im Landtag am Montag, 12. Januar mitgebracht. Das Expertengespräch in Düsseldorf war Teil des BA-Seminars „Kommune 2.0“, das von der Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Andrea Walter dieses Semester am Institut für Politikwissenschaft der WWU Münster angeboten wurde. „Ein spannendes Gespräch“, berichteten Sven Wolf und Kerstin Heidler. „Wir sind sehr interessiert am Austausch mit Studierenden und den weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen in diesem Forschungsbereich.“

    Insbesondere die persönlichen Erfahrungen und praktischen Beispiele aus der alltäglichen Arbeit des Landes- und Kommunalpolitikers und der juristischen Beraterin der SGK standen im Mittelpunkt des fast zweistündigen Gesprächs.

    Foto Wolf_Heidler_webDass das Thema Kommunalfinanzen immer wieder bei den unterschiedlichsten Themen zur Sprache kam, war nicht überraschend. Sowohl Sven Wolf als auch Kerstin Heidler nannten dies als die wesentliche der aktuellen und künftigen Herausforderungen.

    „Es war etwa Mitte der 90er Jahre, als meine Stadt erstmalig keinen ausgeglichenen Haushalt erzielen konnte. Ältere Generationen von Kommunalpolitikern kennen noch Zeiten, wo der Stadtrat einmal eine Million übrig hatte und diskutieren konnte: hier machen wir einen neuen Sportplatz und dort noch einen neuen Spielplatz. Das muss traumhaft gewesen sein“, meinte Sven Wolf augenzwinkernd. Es gäbe aber durchaus motivierende Entscheidungsmöglichkeiten in den Stadträten, zum Beispiel über Schulstandorte und -ausstattungen oder Bauplanung in den Stadtvierteln. Die komplexen Gründe für die größeren Belastungen der Städte – vom Strukturwandel und der Abwanderung großer Arbeitgeber über Einbrüche bei der Gewerbesteuer durch Verlagerung von Firmenzentralen bis zur Belastung durch steigende Sozialkosten waren Kernthema der Diskussion mit den Studenten.

    Aber auch das Thema Bürgerbeteiligung und politisches Engagement nahm einen breiten Raum ein. Vom klassischen Hausbesuch bis zum Internetforum mit Kommentarfunktion zu allen Maßnahmen eines Haushaltssanierungsplans reichten die geschilderten Beispiele.

    Foto Heidler_Wolf_web„Leider werden die Möglichkeiten – auch der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der Gremien in den Städten und Gemeinden – viel zu wenig genutzt. Auch Bürgerentscheide erreichen nur dort eine breite Beteiligung, wo die gesamte Gemeinde betroffen und interessiert ist“, so Kerstin Heidler. Leider seien es oft die ohnehin politisch Engagierten und damit nur bestimmte Bevölkerungsschichten, die an einer Initiative teilnähmen.

    Warum die Politikverdrossenheit bei der Landes- und Bundespolitik größer sei als bei der Kommunalpolitik, wollten die Studierenden wissen. „Die meisten Rückmeldungen erhalten Kommunalpolitiker tatsächlich im Alltag, etwa im Supermarkt und auf Veranstaltungen von Vereinen und Initiativen“, meinte Sven Wolf. Dort interessiere es die Bürger vor allem, ob sich jemand um ihr spezielles Anliegen kümmere und schätzten es als sehr positiv ein, wenn das dann tatsächlich passiere.

    Institut für Politikwissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

    Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) Nordrhein-Westfalen

  • Wolf: „Erste gute Nachrichten aus Berlin für Kommunen.“

    Wolf: „Erste gute Nachrichten aus Berlin für Kommunen.“

    Auf die Mitteilung der Bundesregierung und der Fraktionen von CDU und SPD zur Vorabhilfe für Kommunen erklärt der Remscheider Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion Sven Wolf:

    „Die Bundeshilfe für die Entlastung der Städte bei der wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe der Integration von Menschen mit Handikap lässt leider noch auf sich warten. Aber nach Aussage meiner Kolleginnen und Kollegen im Bundestag wird hieran intensiv gearbeitet. Ein erstes vorsichtiges Signal der Hilfe gibt es nun. Zwar ein kleiner Schritt, aber besonders hier in Remscheid bei der schwankenden Gewerbesteuer eine wichtige Stütze. Für Remscheid heißt dies ab dem nächsten Jahr: eine weitere Entlastung in Höhe von zusätzlich 900.000 Euro bei den Kosten der Unterkunft (KdU) und ein zusätzlicher Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 990.000 Euro pro Jahr.

    Für Remscheid bleibt das Ziel des Haushaltsausgleichs das zentrale Thema vor Ort. Nach der massiven Hilfe des Landes mit dem Stärkungspakt greift jetzt der Bund dank des Drucks der SPD in den Koalitionsverhandlungen armen Städten wie Remscheid unter die Arme. Der Verteilungsschlüssel zur Vorabhilfe ist nun in Berlin festgelegt worden. Der Bund zahlt die insgesamt eine Milliarde Euro Soforthilfe nun zur Hälfte als Anteil an der Umsatzsteuer (für NRW rund 120 Mio. Euro) und zur Hälfte als zusätzliche KdU (für NRW rund 130 Mio. Euro). Diese Soforthilfe gewährt der Bund ab 2015 bis zur gesetzlichen Regelung der Übernahme der Eingliederungshilfe, die eine weitere Entlastung durch den Bund in einer Größenordnung von fünf Milliarden Euro schaffen soll.