Schlagwort: Gestaltungsmehrheit

  • Startsignal für den Haushaltssanierungsplan – die Landeshilfe kommt

    Startsignal für den Haushaltssanierungsplan – die Landeshilfe kommt

    kraft_wilding_wolf-540x360 Regierungspräsidentin Lütkes hat in ihrer heutigen Mitteilung deutlich gemacht, wo wir in den nächsten Jahren noch nachsteuern und aufmerksam sein müssen. Mit der Genehmigung haben wir haben wir ein positive Zwischenzeugnis bekommen. Das von der Landesregierung unter SPD und Grünen mit Unterstützung der FDP im Landtag verabschiedete Stärkungspaktgesetz wird damit auch in Remscheid konkret helfen können, künftig ohne neue Kassenkredite auszukommen. Damit kann diese Hilfe, die das Land bis an die Grenze der eigenen Möglichkeiten des Landeshaushalts auf den Weg gebracht hat, Früchte tragen. Die bereits für Oktober zugesagte Landeshilfe für Remscheid in Höhe von 9,7 Millionen kann somit noch in diesem Jahr überwiesen werden.

    Pressemitteilung der Stadt Remscheid: Remscheider Haushaltssanierungsplan wird von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt

    „Die Neuberechnung der Stärkungspakthilfen hat den Weg frei gemacht für eine Genehmigung des Haushaltssanierungsplans, auf Rat und Verwaltung in den zurückliegenden zwölf Monaten mit großer Anstrengung hingearbeitet haben. Ich freue mich, dass der Haushalt 2012 nun veröffentlicht werden kann und damit auch in Kraft tritt. Zum letzten Mal ist das 1999 der Fall gewesen“, so Oberbürgermeisterin Beate Wilding in einer ersten Reaktion auf das heute von der Bezirksregierung übermittelte Genehmigungsschreiben.

    Die heutige Genehmigung stelle sicher, dass die Hilfen aus dem Stärkungspaktgesetz an die Stadt Remscheid fließen, ergänzte Stadtdirektor Mast-Weisz, der nun mit dem Eingang der für 2012 bereits eingeplanten Landeshilfe rechnen kann.

    „Damit kein Zweifel besteht: Das ist ein erster wichtiger Schritt auf einem langen Weg. Rat und Verwaltung müssen die Haushaltskonsolidierung ernsthaft und verantwortungsbewusst in den kommenden Jahren fortführen, denn nur so wird es gelingen, uns aus der Verschuldungsfalle zu befreien. Nur so kann es gelingen, den städtischen Haushalt wieder ins Lot zu bringen“, sagte sie mit Blick auf die von der Bezirksregierung getroffenen Aussagen zu Einzelmaßnahmen.

    Dazu gehöre beispielsweise, dass zu Beginn des neuen Jahres die Satzung zur Erhebung einer Mobilfunkantennensteuer dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird, um das Genehmigungsverfahren im Innen- und Kommunalministerium und im Finanzministerium in Gang zu setzen. „Deren Prüfungsergebnis gilt es abzuwarten. Das Land hat uns ermutigt, die Klärung auf diesem Wege herbeizuführen.“, erläuterte Wilding. Dieser Aufforderung komme man nach. Die Verwaltung werde auch alle notwendigen Schritte einleiten, um die Beschlüsse des Rates zum Betriebskostenzuschuss für die Bergischen Symphoniker und zur Entwicklung der Transferaufwendungen umzusetzen.

    Wilding: „Der Stellenabbau ist eine wichtige Säulen der Haushaltskonsolidierung. Ich begrüße die Einschätzung der Bezirksregierung zu den vom städtischen Personal- und Organisationswesen entwickelten Strategien und Verfahren, die positiv hervorgehoben und gewürdigt werden.“

    Die Genehmigung eröffne, so Wilding weiter, auch die Möglichkeit mit Vernunft und Augenmaß notwendige Investitionen in Angriff zu nehmen. „Wir werden uns in dieser Frage eng mit der Bezirksregierung abstimmen. Dabei ist klar, wir sprechen hier nicht von einer Erhöhung der Verschuldung mit Investitionskrediten sondern über den Spielraum der sich durch die jährliche Tilgung ergibt. Das Konjunkturpaket II hat bewiesen, wie wichtig nachhaltige Investitionstätigkeit einer Kommune ist. Jeder Euro, der hier fließt, ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung unserer heimischen Wirtschaft – insbesondere unseres Handwerkes. Das sichert Ausbildungs- und Arbeitsplätze hier bei uns vor Ort.“

    Wilding: „Die heutige Haushaltsgenehmigung ist ein guter Anlass, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu danken, die den Haushaltssanierungsplan erarbeitet haben und seine Umsetzung begleiten. In diesen Dank möchte ich den Rat einschließen, der durch seine – zum Teil auch wenig populären – Entscheidungen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein bewiesen hat. Wenn wir heute einen wichtigen Schritt zum Wohle unserer Stadt und ihrer Menschen vorangekommen sind, so ist das ein gemeinsamer Verdienst des Miteinanders von Rat und Verwaltung.“

    Informationen zum Haushaltssicherungsplan

    www.bürgerhaushalt-remscheid.de

  • Es gilt in NRW wieder: Stadt und Land – Hand in Hand!

    Es gilt in NRW wieder: Stadt und Land – Hand in Hand!

    Sven Wolf MdL
    Sven Wolf MdL

    Bereits im Landtagswahlkampf schlug die SPD einen sogenannten Stärkungspakt Stadtfinanzen vor, um Städten mit einem großen Haushaltsdefizit durch Übernahme der Zinslast ein wenig Luft zu verschaffen. Wie stark die finanzielle Lage der Kommunen im Mittelpunkt des neugewählten Landtags stand, macht die in der Geschichte Nordrhein-Westfalens bisher einmalige Sondersitzung des Landesparlaments zur finanziellen Situation unserer Städte am 29. Oktober diesen Jahres deutlich. In einer Art „großen Koalition der Kommunalpolitiker“ forderte schließlich neben SPD und Bündnis ’90 / Die Grünen auch die CDU die schwarz-gelbe Bundesregierung auf, künftig die Hälfte aller Soziallasten – anstatt bisher nur ein Viertel – zu übernehmen. Die Verdopplung der Sozialausgaben der Kommunen in den vergangenen 20 Jahren ist eine der Hauptursachen für die finanzielle Krise unserer Städte. Jetzt wird sich zeigen müssen, wie durchsetzungsstark die nordrhein-westfälische CDU gegenüber ihren Parteifreunden auf der Bundesebene ist.

    Ein zweites für unsere Städte wichtiges Vorhaben wird in der letzten Sitzungswoche des Landtags auf der Tagesordnung stehen. Am 16. Dezember wird das nordrhein-westfälische Parlament einen Antrag von SPD und Bündnis ’90 / Die Grünen beraten, mit dem eine Revitalisierung des Gemeindewirtschafsrechts erreicht werden soll. Das Gemeindewirtschaftsrecht wird in §107 GO NRW wieder in den Stand vor der Gesetzesänderung im Jahr 2007 gebracht. Für die energiewirtschaftliche Betätigung einer Kommune wird eine neue Regelung als §107a hinter den bisherigen §107 GO NRW eingefügt. Der §108 GO NRW erfährt eine Änderung, die die effiziente Aufgabenerledigung der Kommunen erleichtert. Im Klartext heißt das, dass die Fesseln, die in der vergangenen Legislaturperiode der Kommunalwirtschaft in NRW angelegt wurden, wieder gelöst werden sollen. Insbesondere die Stadtwerke müssen wieder zu fairen Bedingungen in den Wettbewerb mit großen Energieunternehmen einsteigen dürfen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine Privatisierung öffentlicher Leistungen nicht zwangsläufig mehr Verbraucherrechte, preisgünstigere Angebote, höheres Qualitätsniveau oder höheren Gemeinwohlnutzen erzeugt. Im Gegenteil: wenn wenige große Unternehmen die Märkte beherrschen, bleiben Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit für die Verbraucher meist auf der Strecke. In den vorliegenden Gesetzentwurf haben SPD und Grüne u.a. eine gemeinsame Formulierung des Verbandes kommunaler Unternehmen und des Handwerkstages aufgenommen. Damit wird den berechtigten Interessen von Handwerk und Stadtwerken gleichermaßen Rechnung getragen.

    Eine für Remscheid wichtige Entscheidung ist die Änderung des § 76 der Gemeindeordnung. Dadurch sollen die Fesseln in der Gemeindeordnung für die aktuell 137 NRW-Kommunen mit Nothaushalt gelockert werden. Bisher müssen Städte innerhalb von vier Jahren einen ausgeglichenen Haushalt nachweisen. Solange sie dies nicht schaffen, dürfen sie beispielsweise nicht an Förderprogrammen teilnehmen und es kann ihnen von der Bezirksregierung untersagt werden, auszubilden. Künftig gibt es keine pauschalen zeitlichen Vorgaben mehr für den verbindlichen Haushaltsausgleich. Stattdessen sollen die Bezirksregierungen mit jeder Stadt ein individuelles Sanierungskonzept erarbeiten. Wir sind hierfür in Remscheid dank der soliden Haushaltspolitik der Gestaltungsmehrheit gut aufgestellt.

    Im Rückblick auf das Jahr 2010 hat das Thema Kommunalfinanzen endlich den hohen Stellenwert erhalten, der diesem Thema auch zusteht. In NRW gilt jetzt wieder: Stadt und Land – Hand in Hand!