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  • Ab 17. April geht Corona Soforthilfe NRW weiter

    Ab 17. April geht Corona Soforthilfe NRW weiter

    Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige können ab Freitag wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 stellen. Ende dieser Woche geht es auch mit der Auszahlung bereits bewilligter Anträge weiter.

    Das teilte das Wirtschaftsministerium heute mit. Damit die NRW-Soforthilfe auch bei den richtigen Adressaten ankommt, kooperiert das Ministerium mit der Finanzverwaltung und nimmt zusätzliche Sicherheitsprüfungen vor.

    Die korrekte Antragsseite ist über https://soforthilfe-corona.nrw.de aufrufbar.

    Das Innenministerium fordert die Antragstellerinnen und Antragsteller auf, trotzdem wachsam zu sein.