Schlagwort: Expertenanhörung

  • Expertenanhörung bestätigt Bedenken

    Expertenanhörung bestätigt Bedenken

    Im Landtag NRW wurden heute Sachverständigen zum geplanten Epidemiegesetz der NRW-Landesregierung gehört. Zu den Stellungnahmen der Expertinnen und Experten erklären Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    Sonja Bongers:

    „Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist schlicht verfassungswidrig. So lautete zumindest das einhellige Urteil aller juristischen Sachverständigen. Insbesondere die vorgesehene Regelung zur Zwangsarbeit von Ärzten und Pflegekräften, aber auch das sich abzeichnende rechtliche Chaos beim Thema Abitur zeigen, dass dieser Gesetzentwurf nicht mit kleinen Korrekturen geheilt werden kann. Das einzige, was von diesem Gesetzentwurf bleiben wird, ist der Beigeschmack, dass eine Regierung dem Parlament überhaupt einen derart fehlerhaften Entwurf zuleiten konnte.“

    Josef Neumann:

    „Die Experten haben unsere Kritik an diesem Gesetzversuch der Landesregierung heute umfassend bestätigt. Ein medizinischer Notstand darf nicht zum Notstand des Parlaments gemacht werden. Wir sind in einer Gesundheitskrise, nicht in einer Demokratiekrise. Auch ethisch geht der Entwurf der Landesregierung weit über das hinaus, was Gesetze regeln können. Vorgaben zu medizinischen Behandlungen gehören nicht in die Hoheit des NRW-Gesundheitsministers. Und wenn dann noch die Verpflichtung zur Zwangsarbeit dazu führt, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Approbation oder Pflegekräfte ihre Berufserlaubnis abgeben, wie es ein Sachverständiger als mögliche Reaktion ins Spiel gebracht hat, dann zeigt dies nur eins: Diese Passage ist völlig überflüssig und geht an der großen Hilfsbereitschaft des Gesundheitspersonals komplett vorbei. Wir brauchen Wertschätzung statt Zwang. Das Gesetz darf und wird so nicht kommen.“

  • KiBiz bleibt Mumpitz – Reform fällt bei Experten durch

    KiBiz bleibt Mumpitz – Reform fällt bei Experten durch

    Der Ausschuss Kinder, Familie und Jugend des nordrhein-westfälischen Landtags setzt sich heute in einer Expertenanhörung mit dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) auseinander. Dazu erklären Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Dennis Maelzer, Sprecher für Kinder, Jugend und Familie der SPD-Landtagsfraktion:

    Christian Dahm: „Schon im Vorfeld der Anhörung war deutlich, der Gesetzentwurf ist in der Fachwelt durchgefallen. Dieses Bild hat die Sachverständigenanhörung nun bestätigt. Statt das KiBiz von Grund auf zu reformieren, um den Einrichtungen und Trägern mehr Planungssicherheit zu geben, bleibt es bei Kopfpauschalen pro Kind. Diese werden schon seit Einführung aus Praxis und Wissenschaft kritisiert. Das aktuelle Modell wird für viele Kommunen teurer, allein die Stadt Solingen berichtet von 2,5 Millionen Mehrkosten. Die Vertreter der Kommunen sprachen von erheblichen Mehrbelastungen, die die Kommunen an die Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit bringe. Das Geld kann aber nicht in den Kitas ankommen, wenn finanzschwache Kommunen freiwillige Leistungen zurückfahren müssen.“

    Dennis Maelzer: „Statt der Pauschalen sprechen sich die Experten für eine Sockelfinanzierung aus. Nur ein neues Finanzierungssystem kann Qualität und Planungssicherheit steigern. Das Vorhaben von Schwarz-Gelb wird keine Minute mehr an Personal in den Kitas bedeuten. Das führt zu keiner Qualitätssteigerung. Das Bündnis ‚Mehr Große für die Kleinen‘ befürchtet sogar das Gegenteil. Die Anforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher steigen immer weiter an. Wir haben schon heute einen eklatanten Fachkräftemangel. Wir brauchen ein landesweites Konzept zur Gewinnung von Fachkräften in den Kitas und eine Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden. Das liefert das Gesetz ebenso wenig wie eine verlässliche Personalausstattung mit einem garantierten Fachkraft-Kind-Schlüssel.“

  • NRW macht seine Hausaufgaben

    NRW macht seine Hausaufgaben


    Am 20. Februar 2013 berieten externe Sachverständige und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.

    Das Ziel dürfe nicht die soziale Exklusion, sondern müsse die soziale Inklusion sein, machte Claudia Gelber als Vertreterin des Landesvollzugsbeauftragten NRW deutlich. Wichtig sei, dass das „Abstandsgebot“ eingehalten werde. Demnach muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von der der Strafhaft deutlich unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht fordert.