Schlagwort: Entschuldigung

  • Ein enttäuschender und empathieloser Auftritt des Justizministers

     

    Hierzu erklärt Sven Wolf, Obmann der SPD-Fraktion im PUA III:

    „In der Tragödie um den Tod des jungen Syrers Amad A. hat der Rechtsstaat eine Vielzahl von Fehlern begangen, die sich leider nicht mehr rückgängig machen und nur noch im Nachhinein korrigieren lassen. Als Justizminister trägt Peter Biesenbach für diese Fehler im Vollzugsbereich politische Verantwortung. Diese Verantwortung zu übernehmen war er heute vor dem PUA aber nicht bereit. Eine Entschuldigung auszusprechen, war ihm heute – so wörtlich – zu ,banal‘. Er wisse auch nicht, wofür er sich entschuldigen solle. Das war beschämend und verstörend zugleich.

    Einen empathieloseren Auftritt eines politischen Verantwortungsträgers habe ich selten erlebt. Das ist angesichts des Todes eines unschuldigen jungen Mannes, der in der Obhut des Staates um sein Leben gekommen ist, sehr enttäuschend gewesen. Peter Biesenbach hätte heute das Vertrauen in die staatlichen Einrichtungen des Justizwesen wieder stärken können. Stattdessen hat er durch sein Verhalten gezeigt, worum es ihm in diesem tragischen Fall wirklich ging: die Verteidigung seines Ministerpostens.“

     

  • Die Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexualität ist richtig und wichtig

    Die Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexualität ist richtig und wichtig

    Zur aktuellen Diskussion um die Aufhebung der Urteile, die nach 1945 erfolgt sind, erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD- Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

    „Ich begrüße die klare Botschaft der Justizminister der Länder zur Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexuelle nach 1945. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, da es noch genügend Zeitzeugen gibt, die darüber berichten können. Jetzt, da es noch genügend Betroffene gibt, denen wir die Hand zur Entschuldigung reichen können.

    Das ist verfassungsrechtlich nicht nur erlaubt, sondern auch geboten. Erst damit lässt sich die perfide Stringenz der Rechtsprechung in den jungen Jahren der Bundesrepublik durchbrechen.“

    Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 1957 bestätigt, Homosexualität verstieße gegen das Sittengesetz. Die vollständige Abschaffung der Norm erfolgte erst 1994. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hatte zuletzt im März 2014 auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen einen deutlichen Appell an die Landesregierung gerichtet, sich weiter für eine Aufhebung der Urteile einzusetzen und die Geschichte der Verfolgung aufzuarbeiten.