Schlagwort: Betreuungsrecht

  • Vorsorgen für den Fall der Fälle – viele holten sich Tipps und Anregungen bei der Diskussion

    Vorsorgen für den Fall der Fälle – viele holten sich Tipps und Anregungen bei der Diskussion

    Viele Fragen waren zu beantworten: zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Manche begannen erst, sich hierüber Gedanken zu machen, andere wollten sich vergewissern, dass auch an alles gedacht war.

    Gleich zu Beginn räumte der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, mit einem verbreiteten Irrtum auf: Ehepartner oder verpartnerte Lebensgefährten werden nicht automatisch gegenseitig Betreuer. Auch hier muss vorgesorgt werden. Ein Ehegattenvertretungsrecht halte er aber für sinnvoll, erklärte der Justizminister.  Mit der Eheschließung habe man schließlich bereits sein besonderes Vertrauen in den Partner oder die Partnerin ausgedrückt.

    In seinem Impulsreferat schlug der Minister den Bogen von den formalen Anforderungen über den Auswahlprozess eines Betreuers bis zur institutionellen Aufsicht über die Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen. Ob Generalvollmacht oder mehrere separate Vollmachten, ob Entscheidung durch einen Einzelnen oder in Gemeinsamkeit – hier sind die Gegebenheiten im Einzelfall ausschlaggebend.

    Entscheidend sei, dass eine „Vollmacht“ auch die volle Macht bedeute und man sich hier eine wirkliche Vertrauensperson auswählen sollte. Notar Schmitz-Vornmoor riet dazu, insbesondere bei Regelungen zu Immobilien die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. Bei Banken und Sparkassen gebe es immer wieder Nachfragen, so dass man hier die Vollmacht auch direkt vorab bei der jeweiligen Hausbank einrichten sollte. Auf jeden Fall sollte vorher ein Gespräch mit dem Bevollmächtigten geführt werden, um zu klären, ob er oder sie auch bereit ist, die Vertretung zu übernehmen.

    Daneben sei es möglich, bei der gerichtlichen Betreuung sich vorher einen Betreuer auszusuchen und in einer Betreuungsverfügung festzulegen. Diese wird dann im Fall der Fälle vom Gericht herangezogen und der vorgeschlagene Betreuer ernannt.

    Daneben gebe es auch die Möglichkeit, bei medizinischen Fragen vorzusorgen und Regelungen in einer Patientenverfügung festzuhalten. Dabei rieten die mitdusktierenden Juristen aber auf jeden Fall dazu, vorher das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zu führen, da es hier immer wieder neue medizinische Entwicklung gebe, die bedacht werden müssen. Außerdem sei es ratsam, diese Patientenverfügung nach einigen Jahren nochmal neu zu überdenken und vielleicht wieder anzupassen.

    Bei den vielen Zuhörerbeiträgen war der Übergang in die Diskussion fließend. Die vielen rechtlichen Einzelfragen der Zuhörenden beantworteten die Experten auf dem Podium – Stefan Baake vom Betreuungsverein der AWO und der Remscheider Notar Andreas Schmitz-Vornmoor gern. In der Diskussion standen Fragen wie: Wer ist in der Nähe, wer ist selbst noch fit, um eine Betreuung übernehmen zu können? Welche Unterstützung kann ein Betreuungsverein bieten? Wo ist notarieller Rat zweckvoll? im Mittelpunkt.

    Broschüren und Informationsmaterial hatten alle Beteiligten mitgebracht.

    Die Informationsbroschüre des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erhält man über den folgenden Link Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht

    Weiterführende Informationen und Experten:

    Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zum Betreuungsrecht

    Betreuungsverein Remscheid (AWO)

    Notar Andreas Schmitz-Vornmoor

     

  • Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall

    Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall

    Das Justizministerium teilt mit:

    Hausfrau und Mutter, 42 Jahre alt, ein Fehltritt beim Fenster putzen – Lehrling, 17 Jahre, Sportunfall – danach kann alles anders sein, unabhängig vom Alter. Jetzt heißt es für die Angehörigen, dass viel zu regeln ist. Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 7. August 2014, Experten aus der Justizverwaltung.

    In der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen, per Telefon unter 0211/837-1915. Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.

    Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem unter 0211/837-1937 eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden.

    Weitere Informationen  des Justizministeriums:

    Formular für eine Vorsorgevollmacht

    Informationsbroschüre Patientenverfügung

  • Sven Wolf: Für Kitas statt Betreuungsgeld!

    Sven Wolf: Für Kitas statt Betreuungsgeld!

    „Wir brauchen einen Ganztagskonsens in unserem Land – ähnlich dem Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen. Innerhalb eines Jahrzehnts müssen wir in unserem Land ein flächendeckendes Ganztagsangebot an Kitas und Schulen aufbauen, wenn wir im europäischen Vergleich mithalten wollen. Das Betreuungsgeld wird den Bund rund 2 Milliarden Euro kosten. Mit der gleichen Summe könnten bundesweit 166.000 neue Kitaplätze geschaffen werden. Für NRW wären dies 25.000 Plätze – in Remscheid geht es ganz konkret um 160 zusätzliche Plätze“, erläuterte der SPD-Landtagskandidat.

    Wolf: „Ein Verzicht auf das Betreuungsgeld ist also nicht nur familienpolitisch erforderlich sondern auch ein Zeichen kommunalfreundlicher Politik. Wir in NRW wollen kein Kind zurücklassen, deshalb kämpfen wir gegen die Fernhalteprämie und für mehr Ganztag in unserem Land.“

    Einen weiteren Aspekt fügte Wolf in die aktuelle Diskussion ein. „Das Vorhaben der Bundesregierung entwickelt sich zu einem bürokratisches Ungetüm zu Lasten der Kommunen. Die Bundesfamilienministerin will die Auszahlung an den Besuch beim Kinderarzt koppeln. Das alles soll dann die Kommune übernehmen. Wir haben dafür in Remscheid kein Personal. Sollte es gegen alle Bedenken zum Betreuungsgeld kommen, sollte sich Remscheid in zivilem Ungehorsam üben und die Übernahme der Aufgabe ablehnen.“

  • 10. November ist „Tag des Betreuungsrechts“ an 57 NRW-Gerichten

    10. November ist „Tag des Betreuungsrechts“ an 57 NRW-Gerichten

    „Das Betreuungsrecht – und mit ihm die so genannte Vorsorgevollmacht – ist keineswegs ein Thema, das nur Menschen fortgeschrittenen Alters betrifft“, betonte der Minister. „Jeder von uns kann von einem Augenblick zum anderen eine rechtliche Betreuung benötigen – unabhängig vom Alter. Niemand ist beispielsweise vor einem Unfall gefeit, der in schlimmen Fällen dazu führt, dass ein anderer Mensch sich um die rechtlichen Angelegenheiten kümmern muss.“

    „Wer von einem schweren Schicksalsschlag getroffen wird und niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, dem muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite stellen“, so der Minister weiter. „Die Betreuerin oder der Betreuer regeln dann die rechtlichen Angelegenheiten der betreuten Person, soweit dies erforderlich ist. Sie können beispielsweise bestimmen, ob und wie deren Vermögen für die Pflege eingesetzt wird, ob und welche Pflegeeinrichtung in Betracht kommt oder ob die bisherige Wohnung gekündigt werden muss.“

    Der Schlüssel, um die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch ein Betreuungsgericht zu verhindern und selbstbestimmt einen vertrauten Menschen umfassend mit der Wahrnehmung aller relevanten Entscheidungen zu betrauen, sei eine Vorsorgevollmacht, so der Minister weiter. Ein Musterformular befinde sich in der vom Justizministerium herausgegebenen kostenlosen Broschüre zum Betreuungsrecht, wie sie jährlich rund 100.000 Mal verteilt werde. Neu sei ein Flyer, der in knapper Form über die Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informiere. „Wir lassen diesen Flyer auch in russischer und türkischer Sprache drucken. Die Herausgabe des Flyers in weiteren Fremdsprachen ist in der Planung“, so der Minister.

    Eine Übersicht über die Aktivitäten der 57 teilnehmenden Gerichte am Donnerstag, den 10. November 2011, befindet sich unter www.justiz.nrw.de. Einen Überblick über das Thema Betreuungsrecht gibt es auch unter www.betreuung.nrw.de.