Schlagwort: Betreuung

  • Pflege braucht erste Hilfe – für Entlastung, Ausbildung, Zeit und Nähe

    Pflege braucht erste Hilfe – für Entlastung, Ausbildung, Zeit und Nähe

    Von Schwarz-Grün gibt es bislang nicht eine nennenswerte Initiative. Der mangelnde Gestaltungsanspruch der Landesregierung zeigt sich in der Pflegepolitik besonders deutlich. Dabei brennt es in der Pflege gerade lichterloh.

    In NRW fehlten zurzeit 24.000 Pflegekräfte. Gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich an. Hatten im Jahr 2019 noch rund 965.000 Menschen in NRW einen Pflegegrad, waren es zwei Jahre später schon fast 1,2 Millionen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahl der Ausbildungsverträge in der Pflege in NRW überdurchschnittlich stark zurück gegangen und um neun Prozent gesunken ist. Die Pflege in Nordrhein-Westfalen braucht also dringend erste Hilfe.

    Insbesondere die Tagespflege steht massiv unter Druck. Angesichts des starken Personalmangels und der eklatanten Kostensteigerungen warnt die Freie Wohlfahrtspflege bereits vor einer Welle an Betriebsschließungen. Und auch die rund 260 Pflegeschulen in NRW können ihre Investitionskosten oftmals nicht mehr decken. Für die Investitionsmittel ist die schwarz-grüne Landesregierung zuständig. Aber sie hat auf die Pflegefrage nicht eine einzige Antwort.

    Die SPD-Fraktion im Landtag NRW fordert von Minister Karl-Josef Laumann daher ein Sonderinvestitionsprogramm in Höhe von 10 Millionen Euro, um die Finanzierung der Ausbildung in der Pflege dauerhaft sicherzustellen.

    Der Pflegepolitik in NRW mehr Gewicht zu geben, ist eine Frage des Respekts. Respekt für die Pflegekräfte, die Pflegebedürftigen und auch für die pflegenden Angehörigen. Vor allem die Familie ist nach wie vor der größte Pflegedienst in NRW und Deutschland insgesamt.

    86 Prozent aller Pflegebedürftigen werden aktuell zuhause betreut. Angesichts des eklatanten Fachkräftemangels bekommt die Familie damit eine immer wichtigere Rolle bei der Pflegeversorgung der Menschen in unserem Land. Pflegende Angehörige brauchen deshalb umfangreiche Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen.

    Neben dem vollständigen Lohnausgleich bei Reduzierung der Arbeitszeit gehört dazu auch eine flächendeckende Beratungsinfrastruktur. Ein Beispiel dafür ist das erfolgreiche Modell der GemeindeschwesterPlus aus Rheinland-Pfalz – hochbetagte Menschen vor Ort aufzusuchen und den Familien mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wie alle anderen Initiativen der SPD-Fraktion auch hat die schwarz-grüne Landesregierung aber auch diese Idee bisher ausgeschlagen.

    Der Pflegeberuf ist einer der wichtigsten in unserer Gesellschaft. Aber wenn die Landesregierung nicht langsam gegensteuert und ihrer eigenen Verantwortung gerecht wird, wird die Pflege zu einer der größten sozialen Problematiken unserer Zeit.

    Die Forderungen der SPD-Fraktion zum Tag der Pflegenden im Überblick: 6 Punkte für die Pflege

     

     

  • Einladung zum digitalen Austausch über Gesundheit und Pflege am 15.02.2022

    Einladung zum digitalen Austausch über Gesundheit und Pflege am 15.02.2022

    Unser Gesundheitssystem bietet nicht die besten Bedingungen: Das Personal ist überlastet und unterbezahlt, Patientinnen und Patienten sind „Fallpauschalen“ und Krankenhäuser stehen vor der Schließung. Längst hat die Pandemie die Missstände in unserem Gesundheitswesen aus dem Schatten ins Rampenlicht gerückt. Eine umfassende Diskussion darüber, was uns Gesundheit und Pflege wert sind, ist längst überfällig. Doch wie sieht eine Gesundheits- und Pflegeversorgung von morgen aus, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt?

    Lange Wartezeiten für Termine bei Haus- oder Fachärzt*innen – was tun gegen den Mangel an niedergelassenen Praxen. Mindestbesetzung oder der Bedarf von Patientinnen und Patienten – woran soll sich der Einsatz des Pflegepersonals künftig orientieren? Sollen Krankenhäuser geschlossen werden, damit ausreichend Personal für die übrigen Krankenhäuser verfügbar ist? Oder sollte die Politik mutig sein und sich am Gemeinwohl orientieren – um damit genügend qualifizierte Pflegekräfte für die wachsende Zahl an Pflegebedürftigen zu sichern?

    Diese und weitere Fragen möchten wir mit Ihnen diskutieren am:

    • DIENSTAG · 15. FEBRUAR 2022
    • 19.00 UHR
    • DIGITAL · ZOOM

    19.00 Uhr Begrüßung und Einführung in die Gesprächsrunde

    Sven Wolf MdL • Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW

    Diskussion mit:

    • Tobias Schneider • Stellvertretender Landrat des Oberbergischen Kreises
    • Dr. med. Roland Adelmann • Chefarzt am Kinderklinikum Oberberg
    • Corinna Demuth • Pflegedienstleiterin

    20.30 Uhr Zusammenfassung und Ausblick

    20.45 Uhr Ende der Veranstaltung

     

    Für die Veranstaltung können Sie sich unter dem folgendem Link anmelden: http://www.machen-wir.de/gesundheitgm

     

    Unseren Leitantrag zur Gesundheits- und Pflegepolitik „Maximal Mensch. Statt maximal Gewinn.“

    sowie weiteres Infomaterial finden Sie auf unserer Themenseite: http://www.machen-wir.de/maximalmensch

  • Minister Stamp muss allen Kita-Kindern ausreichende Betreuung ermöglichen

    Minister Stamp muss allen Kita-Kindern ausreichende Betreuung ermöglichen

    Zur aktuellen Diskussion um die Öffnung der Kitas in NRW erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Wir haben es begrüßt, dass es kein Hau-Ruck-Verfahren beim Wiedereinstieg in die Kinderbetreuung geben soll. Ein stufenweises Verfahren ist richtig, um ein erneutes Chaos, wie im Schulbereich zu vermeiden. Allerdings dürfen die Stufen nicht ins Nichts führen. Für viele Familien stellt es sich allerdings genauso dar. Eine Öffnung soll es in erster Linie für Vorschulkinder geben. Minister Stamp hat angekündigt, dass es für nahezu zwei Drittel der Kinder über einen Zeitraum von Monaten lediglich insgesamt 2 Tage eine eingeschränkte Rückkehr in die Kita geben soll. Vielen Eltern erscheint diese Aussicht schwer erträglich. Das bedeutet weder für Familien eine Entlastung noch erscheint es pädagogisch sinnvoll. Wie soll man Kindern erklären, dass sie einmalig ihre Freunde wiedersehen dürfen, dann aber wieder mehrere Wochen lang nicht?

    Andere Bundesländer sind da weiter. Hamburg eröffnet bereits heute einen Plan, der auch 4- und 5-jährigen Kindern eine Perspektive gibt. In Rheinland-Pfalz dürfen Kinder die Notbetreuung besuchen, wenn keine andere Betreuung möglich ist, unabhängig davon in welchem Beruf die Eltern arbeiten.

    Wir brauchen auch in Nordrhein-Westfalen einen Plan, wie unter eingeschränkten Bedingungen wieder Betreuungsangebote für die Mehrheit der Kinder stattfinden können. Einen Stufenplan unter steter Beachtung des Infektionsgeschehens tragen wir als SPD mit. Für die große Mehrheit zwei Tage Kita-Besuch in Aussicht zu stellen, ist hingegen kein Plan. Dieser muss aber jetzt vorgelegt werden, damit sich alle Beteiligten darauf einstellen können.

    Ebenso schwer erträglich wirkt es, in dieser Situation noch immer darüber zu spekulieren, ob im Juni eine Wiedererhebung von Kita-Beiträgen möglich ist. Wir erwarten von Minister Stamp ein Aussetzen der Kita-Gebühren für das gesamte Kita-Jahr. Zudem soll sich Nordrhein-Westfalen für eine Verlängerung der Soforthilfen für Familien einsetzen, denen keine Kinderbetreuung zur Verfügung steht. Allen betroffenen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen soll darüber hinaus ein Familienbonus gewährt werden, der finanzielle Härten der Corona-Krise mildert.“

     

  • Abstimmung statt Alleingang

    Abstimmung statt Alleingang

    Zur Debatte um die Öffnung von Kitas und dem angedrohten Alleingang von Familienminister Stamp erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

    „Ist das Vorgehen dieses Mal abgesprochen? Familienminister Stamp will mit NRW notfalls einen Alleingang zur raschen Kita-Öffnung gehen, wenn Armin Laschet von der Bund-Länder-Runde am Mittwoch nicht die gewünschten Ergebnisse mitbringt. Ein Schelm, wer darin eine liberale Retourkutsche sieht. Schließlich hatte der Ministerpräsident in der vergangenen Woche seine FDP-Schulministerin Gebauer öffentlich zurückgepfiffen, als sie einen unabgestimmten Öffnungsplan für die Schulen verkündet hatte.

    Für Alleingänge trägt der Minister dann auch allein die Verantwortung. Es reicht nicht, nur das Ziel zu beschreiben und einen gangbaren Weg offen zu lassen. Diejenigen, die die Politik vor Ort umsetzen müssen – die Kommunen und die Freie Wohlfahrt – hatten noch in der vergangenen Woche ein behutsames Vorgehen gefordert. Auch ihre Fragen muss der Minister nun beantworten.  

    Minister Stamp spricht von einem improvisierten Regelbetrieb. Eine große Wortschöpfung, unter der man sich viel vorstellen kann. Wie viel Personal steht dafür zur Verfügung? In der jüngsten Ausschusssitzung wusste der Minister nicht, wie viele Erzieherinnen und Erzieher aufgrund ihres Alters oder Vorerkrankungen ausfallen. Geht es um eine tageweise Betreuung oder um eine reduzierte Stundenzahl? Entscheidet jede Kita selbst, wen sie wie lange betreut? Ist das Hygienekonzept auf die neue Situation ausgelegt? Wie steht es mit den räumlichen Kapazitäten in den Einrichtungen, können kleine Gruppen dort betreut werden?

    Auf alle diese Fragen muss der Minister erst einmal Antworten geben können, bevor er mit konzeptlosen Alleingängen droht. Wir haben diese Antworten bisher nicht von ihm gehört.“

     

  • Vergütungserhöhung für Betreuer ist eine Frage des Respekts und Anstands!

    Vergütungserhöhung für Betreuer ist eine Frage des Respekts und Anstands!

    Zur gestrigen Anhörung im Rechtsausschuss zur Vergütung von Betreuern erklärte Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Berufliche Betreuer und Betreuungsvereine sind für hilfebedürftige Menschen in unserem Land eine wichtige Stütze. Damit leisten sie auch einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Es freut mich sehr, dass die heutige Anhörung ein starkes Signal an alle Fraktionen und die Landesregierung gesetzt hat, sich jetzt nachdrücklich für eine schnelle und deutliche Erhöhung der Vergütung von Betreuern einzusetzen.

    Seit 14 Jahren hat sich die Vergütung von Betreuern nicht geändert – kein Inflationsausgleich, nichts! Es ist allein schon eine Frage des Respekts und Anstands, dass ihre Leistung auch finanziell ausreichend gewürdigt wird.

    Es war gut und richtig, dass die SPD-Fraktion dieses wichtige Thema im vergangenen Jahr wieder auf die politische Agenda gesetzt und im Rechtsausschuss thematisiert hat.

    Diese Anhörung werden wir jetzt als Rückenwind nehmen, um uns sowohl hier im Landtag als auch direkt beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) im Sinne der Betreuerinnen und Betreuer einzusetzen.“

     

  • Vorsorgen für den Fall der Fälle – viele holten sich Tipps und Anregungen bei der Diskussion

    Vorsorgen für den Fall der Fälle – viele holten sich Tipps und Anregungen bei der Diskussion

    Viele Fragen waren zu beantworten: zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Manche begannen erst, sich hierüber Gedanken zu machen, andere wollten sich vergewissern, dass auch an alles gedacht war.

    Gleich zu Beginn räumte der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, mit einem verbreiteten Irrtum auf: Ehepartner oder verpartnerte Lebensgefährten werden nicht automatisch gegenseitig Betreuer. Auch hier muss vorgesorgt werden. Ein Ehegattenvertretungsrecht halte er aber für sinnvoll, erklärte der Justizminister.  Mit der Eheschließung habe man schließlich bereits sein besonderes Vertrauen in den Partner oder die Partnerin ausgedrückt.

    In seinem Impulsreferat schlug der Minister den Bogen von den formalen Anforderungen über den Auswahlprozess eines Betreuers bis zur institutionellen Aufsicht über die Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen. Ob Generalvollmacht oder mehrere separate Vollmachten, ob Entscheidung durch einen Einzelnen oder in Gemeinsamkeit – hier sind die Gegebenheiten im Einzelfall ausschlaggebend.

    Entscheidend sei, dass eine „Vollmacht“ auch die volle Macht bedeute und man sich hier eine wirkliche Vertrauensperson auswählen sollte. Notar Schmitz-Vornmoor riet dazu, insbesondere bei Regelungen zu Immobilien die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. Bei Banken und Sparkassen gebe es immer wieder Nachfragen, so dass man hier die Vollmacht auch direkt vorab bei der jeweiligen Hausbank einrichten sollte. Auf jeden Fall sollte vorher ein Gespräch mit dem Bevollmächtigten geführt werden, um zu klären, ob er oder sie auch bereit ist, die Vertretung zu übernehmen.

    Daneben sei es möglich, bei der gerichtlichen Betreuung sich vorher einen Betreuer auszusuchen und in einer Betreuungsverfügung festzulegen. Diese wird dann im Fall der Fälle vom Gericht herangezogen und der vorgeschlagene Betreuer ernannt.

    Daneben gebe es auch die Möglichkeit, bei medizinischen Fragen vorzusorgen und Regelungen in einer Patientenverfügung festzuhalten. Dabei rieten die mitdusktierenden Juristen aber auf jeden Fall dazu, vorher das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zu führen, da es hier immer wieder neue medizinische Entwicklung gebe, die bedacht werden müssen. Außerdem sei es ratsam, diese Patientenverfügung nach einigen Jahren nochmal neu zu überdenken und vielleicht wieder anzupassen.

    Bei den vielen Zuhörerbeiträgen war der Übergang in die Diskussion fließend. Die vielen rechtlichen Einzelfragen der Zuhörenden beantworteten die Experten auf dem Podium – Stefan Baake vom Betreuungsverein der AWO und der Remscheider Notar Andreas Schmitz-Vornmoor gern. In der Diskussion standen Fragen wie: Wer ist in der Nähe, wer ist selbst noch fit, um eine Betreuung übernehmen zu können? Welche Unterstützung kann ein Betreuungsverein bieten? Wo ist notarieller Rat zweckvoll? im Mittelpunkt.

    Broschüren und Informationsmaterial hatten alle Beteiligten mitgebracht.

    Die Informationsbroschüre des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erhält man über den folgenden Link Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht

    Weiterführende Informationen und Experten:

    Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zum Betreuungsrecht

    Betreuungsverein Remscheid (AWO)

    Notar Andreas Schmitz-Vornmoor

     

  • Die Amtsgerichte sind die Visitenkarten der Justiz

    Die Amtsgerichte sind die Visitenkarten der Justiz

    Die Besichtigung des Amtsgerichts zeigte, dass sich der bauliche Zustand durch die vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen verbessert hat. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen investierte rund 800 000 Euro in den Erhalt des historischen Gebäudes, Baujahr 1907. Risse, bröckelnder Putz und drohende Absackung sind nun Vergangenheit. Die Umbauarbeiten sind nahezu beendet.

    „Die Amtsgerichte sind die Aushängeschilder einer bürgerfreundlichen Justiz. Hier findet der direkte Kontakt mit den Menschen statt – sei es in Rechtsangelegenheiten oder bei anderen Serviceleistungen. Auch Betreuungsangelegenheiten für Betreuungsbedürftige, ältere Menschen und auch die minderjährigen Flüchtlinge, die ohne Begleitung zu uns kommen, spielen hier zunehmend eine große Rolle.“

  • Ehrenamtliche Helfer aus Remscheid beim Empfang der SPD-Landtagsfraktion im Plenarsaal

    Ehrenamtliche Helfer aus Remscheid beim Empfang der SPD-Landtagsfraktion im Plenarsaal

    Hannelore Kraft widersprach der öffentlichen Meinung, die Willkommenskultur schmälze dahin. Sie sagte, sie würde die leuchtenden Augen der vielen Helfer sehen und könne dies nicht erkennen. Sie unterstrich: „Wir sind ein starkes Land. Die jetzt zu uns kommen, werden uns noch stärker machen.“

    Die SPD-Landtagsfraktion hat am vergangenen Samstag im Plenarsaal des nordrhein-westfälischen Landtags einen Empfang für mehr als 400 ehrenamtliche Helfer, die sich zwischen Rhein und Weser bei der Aufnahme und der Betreuung von Flüchtlingen engagieren, ausgerichtet.

    Aus diesem Anlass erklärte Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Wir haben damit bewusst ein Zeichen der großen Wertschätzung gesetzt. Ohne den tagtäglichen Einsatz der vielen Menschen im ganzen Land ist die große Aufgabe, die Schutzsuchenden aufzunehmen und zu betreuen, nicht zu bewältigen. Die Helferinnen und Helfer engagieren sich schon seit Monaten, sie sind die gelebte Willkommenskultur. In jeder Stadt, in jedem Dorf stellen sie unter Beweis, dass Nordrhein-Westfalen tolerant und weltoffen ist.“

    Zum Empfang in den Landtag hatten wir 99 Landtagsabgeordneten der SPD ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eingeladen. Aus Remscheid hatte ich hierzu Angela Günther, Frank Nachtwein, Christoph Bürger, Annalena Hösl, Oliver Sommavilla und Nadine Gaede eingeladen.

    Die Helferinnen und Helfer wurden begrüßt von Norbert Römer, Landtagspräsidentin Carina Gödecke und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Über die Fragen der aktuellen Flüchtlingspolitik diskutierten Albert Henz, Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen, Frank Johannes Hensel, Diözesan-Caritasdirektor für das Erzbistum Köln, Jutta van Amern, Arbeitskreis Fremde Willich, Marius Meyer, Leiter zweier Notunterkünfte der Maltes, Niels Annen, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Thorsten Schäfer-Gümbel, stellvertretender SPD-Bundesvorsitzender und Fraktionschef im hessischen Landtag, und Norbert Römer.

  • Nach vorläufiger Prognose etwa 8 Mio Euro aus der Flüchtlingspauschale

    Nach vorläufiger Prognose etwa 8 Mio Euro aus der Flüchtlingspauschale

    „Erste Prognosen für die kommunalen Pauschalen liegen vor. Allerdings sind diese als vorläufig zu betrachten. Sobald die tatsächlichen Bestandszahlen vorliegen, erfolgt eine Neuberechnung. Sich danach ergebende Mehr- oder Minderbeträge werden mit den Mittelzuweisungen des Folgejahres verrechnet.“

    Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird die Städte und Gemeinden in NRW auch im kommenden Jahr bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge unterstützen. Rund 1,37 Milliarden Euro werden allein als Pauschale über das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die aufnehmenden Kommunen weitergeleitet.

    Nicht zuletzt wegen der dramatisch gestiegenen Flüchtlingszahlen wurde das Geld vom Land bereits mehrfach erhöht. 2016 beträgt die Aufstockung nach jetzigen Berechnungen des Innenministeriums nochmals 931 Millionen Euro. Der Betrag wächst damit auf insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro, die den Kommunen 2016 zur Verfügung stehen. Die Erhöhung ergibt sich durch die beabsichtigte Änderung des Stichtages im FlüAG, die in der nächsten Sitzung des Landtages beraten werden soll.

    „Für Remscheid wird sich der Effekt der Stichtagsänderung in einer Mehrzahlung von rund 5,4 Mio Euro niederschlagen.“, erläutert Wolf. „Das wichtige Signal ist, dass die Städte und Gemeinden von der Landesregierung beim Thema Flüchtlingsaufnahme nicht allein gelassen werden.“

     

     

  • Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall

    Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall

    Das Justizministerium teilt mit:

    Hausfrau und Mutter, 42 Jahre alt, ein Fehltritt beim Fenster putzen – Lehrling, 17 Jahre, Sportunfall – danach kann alles anders sein, unabhängig vom Alter. Jetzt heißt es für die Angehörigen, dass viel zu regeln ist. Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 7. August 2014, Experten aus der Justizverwaltung.

    In der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen, per Telefon unter 0211/837-1915. Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.

    Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem unter 0211/837-1937 eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden.

    Weitere Informationen  des Justizministeriums:

    Formular für eine Vorsorgevollmacht

    Informationsbroschüre Patientenverfügung