Schlagwort: Beratungsstellen

  • Überschuldung darf nicht zum dauerhaften Massenphänomen werden

    Überschuldung darf nicht zum dauerhaften Massenphänomen werden

    Seit 2014 ist die Überschuldung – gerade von Privatpersonen – kontinuierlich gestiegen. 2018 waren in Remscheid laut Schuldneratlas der Creditreform 14,1 % überschuldet, das ist etwa jeder Siebte, im Remscheider Zentrum sogar noch höher – da ist jeder Fünfte betroffen.

    Damit liegen wir leider über vielen anderen Städten, der Durchschnitt liegt bei 10, 04 %. Die sogenannten Big Six der Verschuldungsursachen sind: Arbeitslosigkeit, Trennung, Erkrankung, gescheiterte Selbstständigkeit, unwirtschaftliche Haushaltsführung und Armut wegen eines zu geringen Einkommens.

    Auffallend ist, dass Beratungsstellen immer mehr auch von Überschuldung aufgrund wachsender Miet- und Wohnkosten berichteten. Zudem sind in mehr als ein Drittel aller Fälle Kinder betroffen. Insbesondere für alleinerziehende Frauen ist das Risiko der Überschuldung hoch.

    Dabei sind es in 80% dieser Fälle Schulden von unter 10.000 Euro. Da wäre eine gute fachkompetente Beratung, die möglichst früh stattfindet, dringend erforderlich, damit es gar nicht erst soweit kommt. Bei Wartezeiten von mehreren Monaten kann man nicht verhindern, dass Menschen weiter in die Schuldenspirale hineingeraten. Wir müssen schnelle Hilfe ermöglichen und auch die Hürden, in eine Beratung zu gehen, so gering wie möglich halten.

    Wir haben gute Beratungsstellen sowohl bei der Schuldner- wie auch bei der Verbraucherinsolvenzberatung, aber sinnvoll wäre, das strukturell zu koordinieren – sozusagen Beratung aus einer Hand. Jetzt gibt es eine Zuständigkeitsüberlagerung von Land und Stadt und eine unübersichtliche Finanzierungsstruktur von Bund, Land, Kommunen und Sparkassenfonds. Eine Trennung von Kompetenzen ist nicht hilfreich für den Beratungsalltag. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag über Finanzierungskonzepte anderer Länder zu berichten und ein sinnvolles Konzept zu entwickeln. Zudem müssen wir mehr auf außergerichtliche Einigungen setzen – auch bei öffentlichen Gläubigern wie Finanzamt oder Arbeitsagenturen.

  • „Rechtsextremismus und Rassismus sind Gift für unsere Gesellschaft!“

    „Rechtsextremismus und Rassismus sind Gift für unsere Gesellschaft!“

    Ministerin Christina Kampmann stellte gestern das umfassende Handlungskonzept im Plenum vor. Insgesamt geht es um 166 vorbeugende Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Das Konzept umfasst 13 wichtige Handlungsfelder aus Justiz, Schule, Arbeit und Wirtschaft, Polizei, Medien und Kultur. Jährlich rund 3,2 Millionen Euro für Projekte gegen Rechtsextremismus und Rassismus will das Land investieren. Damit werden zivilgesellschaftliche Initiativen gestärkt und zugleich zu einem präventiven Netzwerk gebündelt. Ab sofort können sich auch Städte und Gemeinden mit ihren Ideen um Fördergeld bewerben. Knapp zwei Millionen Euro mehr stehen in diesem Jahr dafür bereit.

    „Wir unterstützen auch die Beratungsstellen. In den Einrichtungen zur Beratung von Opfern, Angehörigen und Zeugen wird wichtige Arbeit geleistet. Viele fühlen sich alleine gelassen und können dort im vertraulichen Gespräch Unterstützung erhalten,“ erklärt Sven Wolf. „Das betrifft vermehrt auch die Flüchtlinge und die Aktiven, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren und in Folge ihres ehrenamtlichen Engagements teilweise massiv bedroht werden.“

    „Eine breite politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema ist immens wichtig – auch wegen der stetig zunehmenden Zahl rassistischer und rechtsextremer Propaganda und Straftaten. Wir müssen da mit einem breiten Netzwerk entgegenwirken. Mit der Umwandlung von befristeten in dauerhafte Stellen bei der landesweiten Koordinierungsstelle machen wir zugleich auch deutlich, dass hier eine kontinuierliche Arbeit zu leisten ist.

    Im Handlungsfeld Justiz gilt es, für eine effektive und schnelle Strafverfolgung der Täter zu sorgen und im Gefängnis alles daran zu setzen, dass sie resozialisiert werden. Für die Justiz sieht das Konzept daher vor, dass die Fortbildungen zum Rechtsextremismus für Beschäftige im Strafvollzug ausgeweitet werden. Dazu gehört auch zu prüfen, wie das Angebot für die Justizangehörigen an der Justizakademie NRW in Recklinghausen erweitert werden kann.“

     Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus