Schlagwort: Behörden

  • Kommunen müssen beim Wiederaufbau vom Land auch personell unterstützt werden

    Kommunen müssen beim Wiederaufbau vom Land auch personell unterstützt werden

    Demnach soll die Wiederanschaffung zerstörter Kraftfahrzeuge nicht förderfähig sein und auch Maßnahmen der Kommunen zum Schutz vor künftigen Hochwassern nicht finanziert werden. Hinzu kämen technische Probleme bei der Antragstellung, die vielerorts zu chaotischen Zuständen geführt haben sollen.

    Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Der Wiederaufbau in den Hochwassergebieten ist ohne Zweifel eine herausfordernde Aufgabe. Umso wichtiger ist es, dass die Kommunen vor Ort und die zuständigen Behörden mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden, um diese Herausforderung auch bewältigen zu können. Tatsächlich gibt es von der Landesregierung bisher aber noch keinerlei personelle Unterstützung – sehr zum Ärger und zum Nachteil der betroffenen Menschen. Die Kommunen müssen sich wieder selbst helfen – mit interkommunaler Solidarität oder zum Teil sogar mit Zeitarbeit. Das Land muss daher jetzt schleunigst mit Personal nachsteuern. Schließlich hat die Landesregierung seit Beginn der Legislaturperiode über 1.000 neue Stellen in der Ministerialbürokratie geschaffen. Schnelle Hilfen sind wichtig, sie müssen aber auch rechtzeitig ankommen können. Hier gibt es noch erheblichen Nachholbedarf – auch mit Blick auf die Förderrichtlinie. Der Winter steht bald vor der Tür, da muss der Wiederaufbau höchste Priorität haben.“

  • Defizite im Zusammenspiel der Behörden müssen endlich angegangen werden

    Defizite im Zusammenspiel der Behörden müssen endlich angegangen werden

    Foto: Matthis Mühlenbrock

    Zu der gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse Innen, Recht sowie Familie, Kinder und Jugend zu den Fällen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in Münster erklären Dr. Dennis Maelzer, Sprecher für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher, Regina Kopp-Herr und Sven Wolf, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die Ministerien haben heute zum Ablauf der Ermittlungen bei den Missbrauchsfällen in Münster ihre jeweilige Verwaltungslogik vorgetragen. Über das konkrete Zusammenspiel der Behörden haben wir in der gemeinsamen Ausschusssitzung aber zu wenig erfahren.

    Genau in diesem Zusammenspiel zwischen Polizei-, Justiz- und Jugendbehörden entstehen Defizite, die letztendlich leider mit dazu beigetragen haben, dass der Stiefsohn durch den Stiefvater weiter sexuell missbraucht werden konnte. Die Ermittlungserfahrungen aus weiteren erschreckenden Missbrauchsfällen der Vergangenheit zeigen: Dieses Muster an Defiziten wiederholt sich.

    Eine wirksame Zusammenarbeit der Behörden zum sexuellen Missbrauch in Münster angesichts bekannter Gefahrenszenarien hätte schon früher verdeutlicht, dass hier etwas nicht stimmt. Warum wurde in den Ämtern nicht sofort reagiert, als bei einem 2016 und 2017 einschlägig vorverurteilten Sexualstraftäter im Jahr 2019 erneut missbräuchliches Material gefunden wurde?

    Warum müssen missbrauchte Kinder erst sieben Erwachsene ansprechen, bis ihnen jemand glaubt und handelt? Wir dürfen kein Kind allein lassen. Der Schutz vor Missbrauch muss endlich besser werden. Da sind wir uns mit den Ministern auch einig.

    Doch die Kommunikationsdefizite zwischen Behörden sind zum wiederholten Male zentrale Ursache, dass Kindesmissbrauch zu langsam aufgedeckt wurde. Wir müssen aus diesen Kommunikationsdefiziten lernen und die Zusammenarbeit endlich verbessern.

    Die SPD-Landtagsfraktion wird deshalb beantragen, den Untersuchungsauftrag des zu diesen Fällen bereits eingesetzten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses um die Vorgänge in Münster und dem unter dem Namen Bergisch Gladbach bekannten Netzwerk zu erweitern.“

  • Kindesmissbrauchsfall Münster wirft drängende Fragen über das Verhalten der zuständigen Behörden auf

    Kindesmissbrauchsfall Münster wirft drängende Fragen über das Verhalten der zuständigen Behörden auf

    Hierzu sagt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Der Hauptverdächtige war bereits in den Jahren 2016 und 2017 wegen Besitzes und Missbrauchs von Kinderpornographie zu jeweils zwei Freiheitsstrafen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden und stand unter laufender Bewährung. Im Mai 2019 fand dann eine Hausdurchsuchung bei ihm statt, bei der eine große Menge verschlüsselten Datenmaterials sichergestellt wurde. Im November 2019 wurde sein Handy von den Ermittlern entschlüsselt und dabei wurde wiederum eine große Menge an kinderpornographischem Material sichergestellt.

    Warum die zuständigen Behörden vor dem Hintergrund dieser Vorgeschichte nicht sofort reagiert haben und der Hauptverdächtige erst im Mai 2020 in Haft genommen wurde oder seine Bewährung widerrufen wurde, konnte bisher nicht plausibel dargelegt werden. Der zehnjährige Stiefsohn des Hauptverdächtigen lebte noch rund sechs Monate bis Mai 2020 weiterhin mit diesem unter einem Dach und ist in  diesem Zeitraum weiter missbraucht worden. Vor dem Hintergrund des großen Leids, dass bei den von Missbrauch betroffenen Kindern ausgelöst wird, ist diese langsame Reaktion nicht nachvollziehbar – sie macht fassungslos.   Mögliche Versäumnisse insbesondere bei den zuständigen Justizbehörden und Jugendämtern müssen restlos aufgeklärt werden!“

     

  • Sicherheit von größeren Veranstaltungen: NRW braucht ein Veranstaltungsgesetz

    Sicherheit von größeren Veranstaltungen: NRW braucht ein Veranstaltungsgesetz

    Es existiert vielmehr eine Zersplitterung von Zuständigkeiten, die der staatlichen Schutzpflicht für Besucherinnen und Besucher von Großveranstaltungen nicht gerecht wird.

    Für viele Vereine ist das eine komplizierte Materie, Abläufe und Zuständigkeiten sind von Stadt zu Stadt völlig unterschiedlich und die Genehmigungen mit Kosten verbunden, die für ehrenamtliche Vereinigungen oft an die Grenze des Belastbaren führen.

    Die zuständigen Behörden befinden sich in einen permanenten Zustand der Rechtsunsicherheit. Es gibt einen unübersichtlichen Wust aus Ordnungspflichten, Verkehrspflichten, Baupflichten, Anzeigepflichten und Genehmigungspflichten. Aus diesem Bürokratiewirrwarr klare Verantwortlichkeiten oder eine einheitliche Verwaltungspraxis herzuleiten, ist höchst schwierig.

    Die Rechtsgrundlagen für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen müssen deshalb vereinheitlicht werden. Sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Veranstalterinnen und Veranstalter sollte es klare, verständliche und transparente Regelungen geben. Diese müssen eine reibungslose und unbürokratische Genehmigung und die sichere Durchführung von Großveranstaltungen ermöglichen.

    Wir haben hierzu im April-Plenum einen Antrag vorgelegt und die Landesregierung aufgefordert, ein Veranstaltungsgesetz zur Regelung der Zulassung und Überwachung von Großveranstaltungen vorzulegen. Jetzt ist der Antrag zur Beratung im Innenausschuss des Landtags, mitberatend sind auch der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und der Rechtsausschuss. Wichtig ist uns: Die gesetzlichen Regelungen sollen nicht zu mehr Regeln oder zu höheren Kosten der Veranstalter wie z.B. der Schausteller, Karnevalsvereine und Schützenvereine führen.

    Antrag der SPD-Landtagsfraktion

     

  • „Unsere Ziele sind ein besserer Austausch und eine bessere Zusammenarbeit“

    „Unsere Ziele sind ein besserer Austausch und eine bessere Zusammenarbeit“

    Die Gelegenheit, mit dem Abgeordneten am Rande des Plenums zu diskutieren, nahmen diesmal 17 Remscheiderinnen und Remscheider wahr. Nach einer Schul-Debatte zur Frage des G8 und G9, die sie von der Tribüne aus miterleben konnten, kamen andere Politikfelder zur Sprache.

    Einen Bürger interessierte es, warum es nicht nur einen zentralen Untersuchungsausschuss zu den NSU-Anschlägen auf Bundesebene gebe – denn das sei doch ein Thema, das dorthin gehöre. Überdies seien mit den verschiedenen Untersuchungsausschüssen auf Länderebene ja auch Kosten verbunden.

    Sven Wolf erläuterte, dass die Untersuchungsaufträge der eingerichteten Untersuchungsausschüsse zu den Taten des NSU aufeinander aufbauten und thematisch miteinander verzahnt seinen und es einen regen Austausch zwischen den beteiligten Ebenen gebe. So seien die Ergebnisse des ersten Ausschusses auf Bundesebene in den Ländern aufgenommen worden, um hier schwerpunktmäßig weiter zu ermitteln in den Vorfällen, die in die Zuständigkeit der Polizei und Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes und damit des dortigen Landesparlamentes fielen. Nicht nur Akten und Protokolle würden wechselseitig hinzugezogen, sondern es werde auch ein stetiger Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern der Ausschüsse fortgeführt. So seien auch Vorsitzende der Untersuchungsausschüsse der Länder als Experten auf Bundesebene hinzugezogen worden.

    „Während es in den Prozessen der Gerichte darum geht, Straffälligkeiten und die Zurechnung von Straftaten festzustellen, geht es bei uns in den Untersuchungsausschüssen vorrangig um Fragen der politischen Verantwortung, der Arbeitsverbesserung und der besseren künftigen Vernetzung,“ erläuterte Wolf.  Hierzu zähle auch, was einer der Gäste ansprach, die Frage einer zentralen Datenbank für die polizeiliche Ermittlungsarbeit. „Zur politischen Verantwortung gehört auch, dass wir uns mit den Opfern und den Tatorten befassen. Für die Opfer der Straftaten war es wichtig, dass wir wahrgenommen haben, wie mit Ihnen umgegangen worden ist, Ihnen Gehör geschenkt haben und dafür Sorge tragen, beteiligte Behörden für diese Aspekte für die zukünftige Arbeit zu sensibilisieren.“