Schlagwort: Aufklären

  • Gegen sämtliche Feinde der Demokratie zusammenstehen

    Gegen sämtliche Feinde der Demokratie zusammenstehen

    Zur heutigen Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2022 erklären Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Sven Wolf, Sprecher im Hauptausschuss:

    Christina Kampmann:

    „Der Bericht zeigt, dass unsere Demokratie von vielen Seiten bedroht wird. Mit Beginn des Krieges in der Ukraine steigen insbesondere noch einmal die Gefahren von außen deutlich an. Feindlich gesonnene Staaten wie Russland haben ein Interesse daran, die Situation bei uns durch Propaganda, Hetzkampagnen und Cyberangriffe zu destabilisieren. Auch Wirtschaftsspionage spielt nach wie vor eine große Rolle. Wir müssen hier deshalb weiterhin wachsam sein.

    Auf der anderen Seite wird unsere Demokratie aber auch verstärkt von innen angegriffen. Radikalisierte Demokratiefeinde haben sich unseren Staat als Feindbild ausgesucht und versuchen, gezielt Proteste und Demonstrationen zu unterwandern – egal ob es gegen Corona-Schutzmaßnahmen, Preissteigerungen oder um den Krieg in der Ukraine geht. Friedlicher Protest ist ein Grundrecht und ein Wesensmerkmal unserer Demokratie. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an solchen Protestveranstaltungen sind jedoch aufgefordert, genau hinzuschauen, wer dort mitmarschiert. Damit sie sich nicht von Verfassungsfeinden benutzen lassen, deren Ziel gerade die Abschaffung unserer Demokratie ist. Wir alle müssen gegen sämtliche Feinde der Demokratie zusammenstehen und wehrhaft sein. Insbesondere müssen auch der Bund und die Länder hier eng zusammenarbeiten.“

    Sven Wolf:

    „Die Gefahren für die Demokratie nehmen gerade in Krisen zu. Denn die Feinde unserer Demokratie warten nur darauf, dass wir als Staat an den Krisen scheitern. Die größte Gefahr sehe ich im Bereich des Rechtsextremismus. Er versucht immer stärker, für breite Schichten der Gesellschaft anschlussfähig zu werden. Unsere Antwort muss sein: Warnen, aufklären und entschlossen gegensteuern! Gerade in diesem Jahr wenden wir den Blick 90 Jahre zurück. Damals ist die Demokratie aus der Hand gegeben worden. Das darf niemals wieder passieren!“

  • Nicht weiter zuschauen – Aufarbeitung von Missbrauchstaten in Kirchen geht uns alle an

    Nicht weiter zuschauen – Aufarbeitung von Missbrauchstaten in Kirchen geht uns alle an

    Foto: Tobias C. Wahl auf Pixabay

    Mit einer Bundesratsinitiative soll sie u.a. dazu beitragen, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Aufarbeitungskommission zu schaffen, ein umfassendes Akteneinsichtsrecht zu ermöglichen und die Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs im Seelsorgeverhältnis im Strafgesetzbuch (Erweiterung des § 174c StGB) festzuschreiben. Darüber hinaus will die SPD-Fraktion mit diesem Plenarantrag bewirken, die Stelle einer/eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten in NRW gemeinsam mit dem Parlament anzugehen und eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs im kirchlichen Kontext auch für NRW einzurichten.

    Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Zu lange haben Politik und Gesellschaft jetzt dabei zugeschaut, wie die Leitungen der katholischen Kirchen versucht haben, die Missbrauchstaten in ihren eigenen Reihen aufzuarbeiten. Das Entsetzen über den Umgang damit – insbesondere über die zahllosen Vertuschungsversuche – wurde dabei von Mal zu Mal größer. Das Fass ist längst übergelaufen – nicht zuletzt auch durch die kürzlich bekannt gewordenen Ermittlungen gegen Kardinal Woelki. Insbesondere die Vorgänge im Erzbistum Köln haben die Kirche in eine tiefe Vertrauenskrise gestürzt.

    Nach all den Jahren des Zuschauens muss allen Beobachtern klar geworden sein: Die Kirche schafft es trotz aller bisher ergriffenen Maßnahmen nicht allein. Ihre Selbstheilungskräfte sind nicht stark genug. Deshalb ist jetzt auch die Politik gefordert, im Sinne des partnerschaftlichen Verhältnisses von Kirche und Staat selbst Verantwortung zu übernehmen und ihren Teil zur Aufarbeitung der Missbrauchstaten beizutragen. Mit unserer Initiative wollen wir die Herausforderung annehmen und dafür sorgen, Unrecht klar zu benennen, aufzuarbeiten und die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen.

    Es geht darum, Kinder vor sexuellem Missbrauch besser zu schützen, Opferrechte zu stärken, Missbrauchstaten aufzuklären und so – wenn auch ganz langsam – das Vertrauen in die Kirchen mühsam wieder aufzubauen. Zwar stehen auch heute noch viele Gläubige vor ihrer Kirche. Aber sie wissen längst nicht mehr, ob sie noch hineingehen sollen. Um den Weg zu ebnen, muss das Notwendige jetzt getan werden und auch die Politik ihren Teil zur Aufarbeitung beitragen.“

    Antrag der SPD-Fraktion

  • Wir verlangen Transparenz und Aufklärung im Fall mutmaßlich gewalttätiger Polizeibeamten

    Wir verlangen Transparenz und Aufklärung im Fall mutmaßlich gewalttätiger Polizeibeamten

    Der Fall zog sich über mehrere Instanzen. Angeklagt und freigesprochen wurde jedoch stets nur der betroffene junge Mann. Gegen die Polizeibeamten wurde erst nach der dritten richterlichen Entscheidung, im Zuge derer das Gericht jeweils angemerkt haben soll, dass die Polizeibeamten angeklagt gehören, ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Dem Bericht zufolge soll das Verfahren durch jene Oberstaatsanwältin geführt worden sein, die zuvor erfolglos gegen den betroffenen jungen Mann vorgegangen war. Die Ermittlungen sollen jedoch im April 2021 gegen Geldbuße eingestellt worden sei, da an einer Anklage kein öffentliches Interesse bestehe.

    Hierzu erklären Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Der Fall macht uns seit seinem Bekanntwerden regelmäßig fassungslos. Aber diese neuerliche Wendung setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Köln hatte in zweitinstanzlicher Behandlung des Falls sogar die Äußerung getätigt, dass er sich für einen Staat schäme, in dem so etwas möglich sei. Wie man hieraus kein öffentliches Interesse ableiten kann, ist uns schleierhaft.

    Wir erwarten von der Landesregierung umfassende Transparenz über den Vorgang und fordern Minister Reul zum Bericht im kommenden Innenausschuss auf. Darin soll er uns darlegen, welche dienstrechtlichen Schritte gegen die Polizeibeamten unternommen wurden und ob er die Einschätzung teilt, dass an dem Fall kein öffentliches Interesse bestehe. Wir fragen uns zudem, warum die Landesregierung nicht proaktiv über die Einstellung des Verfahrens berichtet hat, nachdem wir sie dazu bereits in der Vergangenheit um Stellungnahme gebeten hatten. Der Fall wirft nunmehr weitere Fragen auf, zu denen sich die Landesregierung verhalten und für Aufklärung sorgen muss.“

  • Sondersitzung des PUA III: Der Innenminister muss den Datenverlust erklären

    Sondersitzung des PUA III: Der Innenminister muss den Datenverlust erklären

    Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und Sprecher im PUA III:

    „Es stehen viele offene Fragen im Raum, denen sich der Innenminister in einer Sondersitzung sehr zeitnah stellen muss. Die Öffentlichkeit hat das Recht darauf zu erfahren, wieso beweiserhebliche Daten über die Inhaftierung von Amad A. vor Abschluss der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses gelöscht wurden.

    Der Innenminister wird erklären müssen, wieso seine eigenen Behörden gegen seinen Erlass aus dem Dezember 2018 verstoßen haben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist außerdem unklar, ob beweiserhebliche Daten durch die Löschung endgültig weg sind oder ob sie vollständig rekonstruiert werden können. Das ist für die Frage relevant, ob jetzt ein externer, neutraler Datensachverständiger zur Prüfung eingeschaltet werden kann. Außerdem ergeben sich aus neueren Akten Hinweise, dass wir seitens des Innenministeriums und seiner Behörden bis heute immer noch nicht alle relevanten Akten erhalten haben. Auch hierzu wird er sich äußern müssen.“

    Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Kleve“ (PUA III) hat gleich zu Beginn seiner Arbeit die Landesregierung aufgefordert, alle relevanten Daten zum Fall des zu Unrecht inhaftierten Amad A. zu übermitteln. Das bedeutet selbstverständlich auch, dass Originaldaten nicht gelöscht werden dürfen.

    Dieser Aufforderung ist der Innenminister zunächst nachgekommen. Er ordnete am 3. Dezember 2018 bezogen auf die Sicherung der Daten des im Zellenbrand verstorbenen Amad A. an: „Im Hinblick auf die für den Sachverhalt potentiell relevanten Unterlagen ist sicher zu stellen, dass es nicht zu Löschungen kommt. Es ist insbesondere zu vermeiden, dass automatisierte Löschungen erfolgen. Falls Löschungen systembedingt nicht ausgesetzt werden können, müssen potentiell relevante Unterlagen gesichert werden.“

    Noch im September 2020 wurde im PUA III mitgeteilt, dass das Innenministerium eine Löschung verhindern werde. Nun wurde in der Sitzung des PUA III am 11. Mai 2021 bekannt, dass entgegen aller Zusagen dennoch Daten von Amad A. aus dem Fahndungssystem ViVA automatisiert gelöscht wurden. Dies hätte durch einen händischen Eingriff der Fachadministratoren im Verantwortungsbereich des Innenministers verhindert werden können und müssen.