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  • Moratorium für die Pflegekammer NRW muss jetzt kommen – für eine Urabstimmung aller Pflegekräfte in NRW

    Moratorium für die Pflegekammer NRW muss jetzt kommen – für eine Urabstimmung aller Pflegekräfte in NRW

    Am vergangenen Wochenende hatte das Pflegebündnis Ruhrgebiet zum ersten NRW-weiten Protestmarsch gegen die Errichtung einer Pflegekammer in NRW aufgerufen. Die Kritik an dem von der Landesregierung im Juni 2020 verabschiedeten Gesetz nimmt damit immer konkretere Züge an. Pflegekräfte in ganz Nordrhein-Westfalen sprechen sich immer lauter gegen die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer aus und versuchen sich mit Massenpetitionen an den Landtag zunehmend Gehör zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund dürfen die Pläne zur Einrichtung der Kammer nicht ohne Weiteres fortgesetzt werden. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat deshalb heute einen Eilantrag eingereicht, womit die Landesregierung dazu aufgefordert werden soll, unverzüglich ein Moratorium für die Einrichtung der Pflegekammer in NRW aufzulegen und die von den Pflegekräften geforderte Urabstimmung umgehend nachzuholen.

    Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

    „Die Proteste der Pflegekräfte dürfen nicht ungehört bleiben. Zu massiv ist der Widerspruch gegen die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer für Nordrhein-Westfalen. Wir haben von Anfang davor gewarnt, dass sie in der geplanten Form nicht den berufsständischen Interessen der Pflegekräfte gerecht werden kann. Die seinerzeit durchgeführte Befragung einer Stichprobe von gerade einmal 1.500 Pflegenden war zudem alles andere als aussagekräftig für den Willen der rund 200.000 Betroffenen in NRW. Sie alle sind nun mit einer Zwangsmitgliedschaft konfrontiert, für die sie nicht gestimmt haben und die für sie keinen konkreten Nutzen mit sich bringt. Gesundheitsminister Laumann ist jetzt gefordert, die Reißleine zu ziehen. Ansonsten wird die Protestwelle gegen die Pflegekammer in NRW immer größer. Ein Moratorium muss jetzt umgehend kommen.“

     

  • Schulministerin Gebauer spielt bildungspolitisches Roulette

    Schulministerin Gebauer spielt bildungspolitisches Roulette

    Zur heutigen Plenardebatte um das Gesetz der Landesregierung zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2020 erklären Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende, und Jochen Ott, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Die heutige Debatte hat unmissverständlich offenbart, dass Schulministerin Gebauer völlig konzeptlos in die zweite Stufe der Schulöffnungen reinstolpert. Es gibt keinen Plan B für den Fall, dass Abschlussprüfungen doch nicht durchgeführt werden können. Unsere Forderungen danach hat die Ministerin heute ohne Einsicht abgelehnt. Sie spielt bildungspolitisches Roulette. Denn es ist nicht absehbar, ob die Abschlussprüfungen tatsächlich landesweit durchgeführt werden können. Es ist unverantwortlich, in dieser Situation keinen Plan für den Fall zu haben, dass es doch anders kommt. In Anbetracht der besonderen Herausforderungen, der sich Abiturientinnen und Abiturienten in diesem Jahr ausgesetzt sehen, schlagen wir mindestens vor, für dieses Schuljahr die Möglichkeit der Prüfungswiederholung zur Notenverbesserung einzuführen.

    Auch mit Blick auf die weitergehende Öffnung der Schulen insgesamt hat sich heute gezeigt, dass die Ministerin über kein Konzept verfügt, wie alle Kinder und Jugendlichen vor den Ferien wieder regelmäßig und geschützt in die Schule gehen können. Stattdessen wurde klar, dass es maximal zu vereinzelten Schulbesuchen kommen wird. Der Ministerpräsident hatte noch an Ostern den Eindruck erweckt, dass spätestens ab Mai wieder alle Kinder und Jugendliche regelmäßig zur Schule gehen. Das ist aber nicht der Fall. Es ist aber von entscheidender Bedeutung für das Kindeswohl, dass alle Kinder wieder in die Schule gehen können. Bereits gestern haben wir der Landesregierung mit einem Entschließungsantrag unsere Vorstellungen für ein umfassendes Konzept dargelegt. Aber auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Ein Bestandteil dieses Konzepts muss auch der Umgang mit dem digitalen Lernen von zuhause sein. Wir bleiben bei unserer Position, dass alle Kinder und Jugendlichen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden – kein Kind darf zurückbleiben, weil seine Familie nicht die entsprechenden Möglichkeiten hat. Die Schulen müssen deshalb vorhandene Geräte den Schülerinnen und Schülern leihen, die zuhause nicht über das notwendige technische Gerät und die technische Infrastruktur verfügen.“

    Unsere Entschließungsanträge: 

    Ordnung, Orientierung und Struktur: Vom Kind her denken – Schule als Lern- und Lebensraum stärken

    Rechtssicherheit schaffen – Schulabschlüsse garantieren!