Schlagwort: Abstand

  • Landesregierung macht Erfolge der Städte und Gemeinden im Kampf gegen Spielhallen und Wettbüros zunichte

    Landesregierung macht Erfolge der Städte und Gemeinden im Kampf gegen Spielhallen und Wettbüros zunichte

    Trotz Warnung von vielen Experten und von Städten und Gemeinden haben CDU und FDP mit ihrer Mehrheit ein Umsetzungsgesetz zum Glücksspielvertrag beschlossen.  Damit kürzt jetzt NRW die Abstandsflächen zwischen den Spielhallen. Wo bislang nur eine Spielhalle stand, dürfen jetzt drei stehen.

    Mit diesen Regelungen dürfen durch Fristverlängerungen drei Spielhallen als sogenannte Verbundspielhallen unter einem Dach betrieben werden. Neu ist, dass Spielhallen und Wettbüros nach einer Zertifizierung zukünftig statt 350 Metern nur noch 100 Meter Abstand untereinander einhalten müssen.

    Mit diesem Gesetz haben die Betreiber der Spielhallen und Wettbüros den Kampf gegen die Kommunen gewonnen – mit Unterstützung von CDU und FDP.

    Wir haben versucht, mit einem Änderungsantrag die derzeit gültige Abstandsregelung von 350 Metern beizubehalten und nur eine Spielhalle pro Standort zuzulassen. Denn durch die Neuregelung wird der erfolgreiche Einsatz der Städte und Gemeinden torpediert. Den Antrag haben CDU und FDP aber abgelehnt.

    Aus Leerständen könnten jetzt Spielhallen werden. Nun müssen wir auf Städte-Ebene schauen, dass das nicht so kommt und ein besonderes Auge auf Straßen mit Leerstand haben – wie etwa in Remscheid die untere Alleestraße. Das hätte mit einer besseren Gesetzeslage auf Landesseite von vornherein verhindert werden können. Auch Radevormwald hat in den letzten Jahren viele Maßnahmen ergriffen, um die Innenstadt schöner zu machen und Leerstände in den Griff zu bekommen.

  • Eine Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise – das Jahr 2020 im Landtag NRW

    Eine Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise – das Jahr 2020 im Landtag NRW

    Zum Ende des Jahre eine gute Gelegenheit, zurückzublicken und zu überlegen, was wir dieses Jahr im Landtag NRW alles gemacht haben. Alles anders mit Hygiene- und Abstandsregeln, aber dennoch haben wir diskutiert, beraten und die Sorgen vieler Menschen ins Plenum eingebracht und gemeinsam nach Lösungen gesucht. Denn auch in der Corona Pandemie funktioniert unser Parlament und unsere Demokratie. Wir sind in einer Gesundheitskrise, aber nicht in einer Demokratiekrise.

    Die Pressestelle des Landtags hat genau nachgezählt. Im Jahr 2020 fanden insgesamt 35 Plenarsitzungen statt. Wir behandelten 518 Tagesordnungspunkte und debattierten in 27 Aktuellen Stunden. 48 Gesetzentwürfe wurden in den Landtag eingebracht, 34 verabschiedet. In mehr als 500 Sitzungen der Ausschüsse wurden Anträge und Gesetzentwürfe im Detail beraten. Darunter waren 165 Anhörungen von Sachverständigen. Wir stellten 1.467 Kleine Anfragen an die Landesregierung. Es gab zudem 12 Große Anfragen der Fraktionen. Der Landtag zählte bis zum 17. Dezember 2020 insgesamt 3.786 Drucksachen.

     

  • Danke für den großartigen Einsatz in diesen besonders schwierigen Zeiten!

    Danke für den großartigen Einsatz in diesen besonders schwierigen Zeiten!

    Ich wünsche allen in der Pflege, in Krankenhäusern und im Gesundheitsdienst gesegnete Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr! Schokolade stärkt die Nerven, das wird gebraucht, denn die Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir können aber helfen, Abstand halten und Masken tragen.

     

  • Proteste gegen Corona-Schutzmaßnahmen dürfen keine Plattform für Extremisten werden

    Proteste gegen Corona-Schutzmaßnahmen dürfen keine Plattform für Extremisten werden

    Dazu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

    „Wir wissen, dass die zeitweisen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie für viele Menschen nur schwer zu ertragen sind. Wir halten die ergriffenen Schutzmaßnahmen dennoch für zwingend erforderlich, um Menschenleben zur schützen. Es ist jedoch das gute verfassungsrechtlich verbriefte Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers, hier eine andere Auffassung zu haben und gegen die ergriffenen Maßnahmen mit friedlichen Mitteln zu protestieren.

    Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Verfassungsgut und Kennzeichen einer demokratischen Gesellschaft, das es zu schützen gilt. Nicht davon gedeckt ist jedoch, dass viele Demonstranten am Wochenende offenbar sämtliche Schutzmaßnahmen in der jetzigen Krise außer Acht gelassen haben. Und erst recht nicht hinnehmbar ist, dass extremistische  Gruppierungen aus ganz unterschiedlichen Richtungen – von extrem rechts bis extrem links – auf diesen Zug aufspringen und auf diese Weise versuchen, die Protestaktionen zu instrumentalisieren. Diesen Extremisten geht es nicht um die Wahrung von Freiheitsrechten, diese würden sie im Gegenteil lieber heute als morgen abschaffen. Ihnen geht es lediglich um Aufmerksamkeit und um eine Plattform, von der sie aus ihre demokratiefeindlichen und menschenverachtenden Ziele verfolgen können. Alle demokratisch gesinnten Demonstranten  sind deshalb aufgefordert, hier wachsam zu sein,  keine Extremisten jedweder Couleur in ihren Reihen zu dulden und bei ihren Demonstrationszügen die Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie einzuhalten.“