In unserem Änderungsantrag haben wir gefordert, dass für das Schuljahr 2020/2021 pandemiebedingt ein Freiversuch für alle zentralen Abschlussprüfungen gewährt wird. Aufgrund der unterschiedlichen Umsetzungen beim Distanzunterricht sind nicht überall die gleichen Lernvoraussetzungen gegeben gewesen. Für die Abiturienten und Abiturientinnen würde eine Freischussregelung den Prüfungsdruck mildern und ein Stück weit die Sorgen und Ängste nehmen.
Das ist eine unserer Forderungen mit Blick auf das von der Landesregierung vor Ostern eingebrachte Zweite Bildungsgesetz.
In der heutigen Sondersitzung des Schulausschusses tagten die Parlamentarier gemeinsam mit Experten und diskutierten die Rahmenbedingungen, die Abschlussprüfungen ermöglichen sollen. Zu den Abschlussprüfungen an allen Schulformen erklärten Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Jochen Ott, schulpolitischer Sprecher SPD-Landtagsfraktion:
„Alle Abschlussprüfungen sind verschoben worden und ein neuer Zeitplan wurde vorgelegt. Das haben wir ausdrücklich begrüßt. In Bezug auf das Regierungshandeln hat das Expertengespräch jedoch mehr offene Fragen als Antworten gegeben. Es gab viele wertvolle Hinweise aus den Reihen der Schülerschaft, der Eltern und der Verbände, die die Ministerin noch mit aufnehmen muss.
Wir brauchen dringend Rechtssicherheit, damit keinem Schüler und keiner Schülerin in NRW Nachteile erwachsen. Einvernehmlich wurde festgestellt, dass natürlich der Gesundheitsschutz oberste Priorität hat. Das könnte auch bedeuten, dass Prüfungen ersatzlos gestrichen werden. Da die Schulministerin in der kommenden Wochen mitteilen will, wie es nach dem Ende der Schulferien weitergeht, haben wir gemeinsam mit den Grünen eine Sondersitzung für nächste Woche beantragt. Es darf nicht vergessen werden, dass es eine Mammutaufgabe ist, alle Schulen im Land wieder hochzufahren. Deshalb ist es wichtig, auch Kommunen und Verkehrsbetriebe frühzeitig zu informieren.
Wir als Parlamentarier machen Politik mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Das zeigt erneut, wie wichtig demokratische Prozesse in dieser Krisensituation sind.“
Am 24. März habe ich dem Rettungspaket des Landes in Höhe von 25 Milliarden Euro zugestimmt. Dies, obwohl die von unserer Fraktion formulierten konkreten Erwartungen nicht von allen mitgetragen wurden. Wir merken aber jetzt, dass einige unserer Anregungen bei der konkreten Verteilung der Gelder berücksichtigt werden.
Eine zentrale Forderung ist, die Kommunen auch unter den Rettungsschirm des Landes zu nehmen. Im Zuge der Krise brechen den Kommunen Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen weg. Gleichzeitig steigen die kommunalen Ausgaben etwa im Bereich der Gesundheitsfürsorge an. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Rettungspaktes müssen die Kommunen daher besondere Berücksichtigung finden und Mittel zur Kompensation von Steuerausfällen zur Verfügung gestellt werden.
Gestern gab es eine intensive Debatte über ein umfangreiches Gesetz der Landesregierung mit vielen einzelnen Maßnahmen, wie Änderungen der Beschlüsse in den Stadträten, Regelungen für Schulabschlüsse oder der Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal.
In der Debatte haben wir als Fraktion deutlich gemacht, dass auch in einer besonderen Situation die Grundprinzipen des Rechtsstaates und unserer parlamentarischen Demokratie gelten müssen.
Schließlich haben sich alle Fraktionen verständigt, den Entwurf nun sorgfältig mit Experten zu beraten und erst nächste Woche am Donnerstag erneut aufzurufen. Damit bleibt Zeit, um etwa verfassungsrechtliche Fragen im Detail zu betrachten oder Anregungen aus den Städten aufzugreifen.
Denn eines ist auch in dieser Pandemie klar: Wir haben eine Gesundheitskrise, aber keine Demokratiekrise. Denn der Landtag kann unter den geschilderten Einschränkungen jederzeit zusammentreten und notfalls auch ganz schnell Gesetze beschließen oder wie beim Rettungspakt Steuergelder zur Hilfe bereitstellen.
Jetzt wurden die neuen Termine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den einzelnen Fächern bekannt gegeben, die Termine für die mündlichen Prüfungen, die Nachschreibe-Termine und auch die Termine für die Zentralen Prüfungen der Klasse 10.
Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen:
Die schriftlichen Abiturprüfungen sollen am 12. Mai 2020 beginnen und bis zum 25. Mai 2020 dauern.
Die Nachschreibe-Termine sollen vom 26. Mai 2020 bis zum 9. Juni 2020 stattfinden.
Die mündlichen Prüfungen sollen ab dem 26. Mai 2020 stattfinden.
Letzter Tag der Zeugnisausgabe ist der 27. Juni 2020
Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs:
Die schriftlichen Prüfungen sollen ebenfalls am 12. Mai beginnen. Die letzte Prüfung wird dann am 26. Mai geschrieben.
Ab dem 28. Mai sollen die mündlichen Prüfungen stattfinden.
Die Nachschreibe-Termine sollen ab dem 5. Juni beginnen.
Letzter Tag der Zeugnisausgabe ist auch an den Beruflichen Gymnasien der 27. Juni 2020.
Prüfungen der Klasse 10 an den Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, G9-Gymnasien, Weiterbildungskollegs, Primus- und Gemeinschaftsschulen sowie an Förderschulen und Waldorf-Schulen:
Beginn der ersten Prüfung soll sein: 12. Mai 2020. Die letzte der insgesamt drei Zentralen Prüfungen soll am 19. Mai 2020 geschrieben werden.
Die Nachschreibe-Termine sind vom 22. bis 27. Mai 2020 angesetzt.
Tag der Bekanntgabe der Prüfungsnoten ist dann der 5. Juni 2020.
Mündliche Prüfungen sollen vom 15. Juni bis 23. Juni 2020 stattfinden.
Voraussetzung für die Umsetzung dieser Terminpläne ist die rechtzeitige Wiederaufnahme eines geregelten Unterrichts- und Schulbetriebs.
Die Liste mit den Prüfungsterminen gibt es im Bildungsportal.