Kategorie: Rechtspolitik

Beiträge, Artikel und Pressemitteilungen zur Rechtspolitik.

  • NRW macht seine Hausaufgaben

    NRW macht seine Hausaufgaben


    Am 20. Februar 2013 berieten externe Sachverständige und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.

    Das Ziel dürfe nicht die soziale Exklusion, sondern müsse die soziale Inklusion sein, machte Claudia Gelber als Vertreterin des Landesvollzugsbeauftragten NRW deutlich. Wichtig sei, dass das „Abstandsgebot“ eingehalten werde. Demnach muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von der der Strafhaft deutlich unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht fordert.

  • NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

    NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

    Die Bundesjustizministerin hat in dieser Legislaturperiode bereits fünf Mal öffentlich angekündigt, das Problem der „Abmahnabzocke“ kurz­fristig zu lösen. Zuletzt kündigte sie sogar einen Gesetzentwurf an, der am 6. Februar im Kabinett hätte beschlossen werden sollen. Auch die fünfte Ankündigung blieb ohne Ergebnis. Das Bundeskabinett hat sich am 6. Februar überhaupt nicht mit dem Thema befasst. Eine Begrün­dung für die erneute Verschiebung nannte die Bundesjustizministerin nicht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat daher auf Vorschlag von Justizminister Thomas Kutschaty beschlossen, in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 1. März einen Entschließungsantrag ein­zubringen, um den unstreitig bestehenden Abmahnmissbrauch einzu­dämmen.

    Die heutige Pressemeldung von Justizminister Thomas Kutschaty

    Antrag zur Bundesratssitzung

  • Rückgang von Jugendkiminalität in NRW

    Rückgang von Jugendkiminalität in NRW

    Nach wie vor problematisch ist die Gruppe der jungen Intensivtäter, die einen großen Anteil an der Quote der Jugendkriminalität haben. Um diese Jugendlichen müssen wir uns wie mit dem Haus des Jugendrechts auch in Zukunft verstärkt kümmern.“

    Zur Pressekonferenz von Justizminister Thomas Kutschaty

  • Frauen in der Justiz zu fördern bleibt Ziel von Rot-Grün

    Frauen in der Justiz zu fördern bleibt Ziel von Rot-Grün

    Zu den Äußerungen „Zu viele Frauen in der Justiz“ des Vorsitzenden des Bundes der Richter und Staatsanwälte, Reiner Lindemann, erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

    „Die Einschätzung, dass Ausfälle von jungen Richterinnen und Staatsanwältinnen durch Schwangerschaft und Familienzeiten eine unzumutbare Belastung für die Justiz darstellen, teile ich nicht. Die Justiz steht im ständigen Wettbewerb mit der freien Wirtschaft. Häufig entscheiden sich gut qualifizierte junge Juristinnen und Juristen dafür, in Großkanzleien zu gehen, weil diese Stellen finanziell attraktiver sind als der öffentliche Dienst. Der öffentliche Dienst bietet dagegen eine gleiche Bezahlung von Männern und Frauen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vor allem deshalb entscheiden sich junge Frauen, Richterinnen oder Staatsanwältinnen zu werden. Ein stabiles Beschäftigungsverhältnis ist für viele eine entscheidende Voraussetzung, um sich für die Gründung einer Familie zu entscheiden. 

    Die Förderung von Frauen in der Justiz und damit die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt das Ziel der rot-grünen Koalition. Dem dient auch das Projekt „Frauen in Führungspositionen“, das jetzt vom Justizminister gestartet worden ist. Herr Lindemann hat dieses Projekt bislang unterstützt. Umso unverständlicher ist seine Kritik.“

  • Sven Wolf und Wolfgang Jörg:   „Modellprojekt Raphaelshaus in Dormagen – Zurück zum politischen Konsens“

    Sven Wolf und Wolfgang Jörg: „Modellprojekt Raphaelshaus in Dormagen – Zurück zum politischen Konsens“

    Wolfgang Jörg, jugendpolitischer Sprecher und Mitglied der ehemaligen Enquetekommission „Erarbeitung von Vorschlägen für eine effektive Präventionspolitik in NRW“ erinnert: „Das Projekt ist einstimmig über alle Parteigrenzen hinweg vom Landtag empfohlen worden. Beim Start waren wir uns alle einig, diesen Weg zu gehen. Denn alle Experten haben uns damals empfohlen, nach besseren Wegen im Umgang mit jugendlichen Intensivtätern zu suchen. Das Vorgehen der CDU heute ist daher für mich nicht nachvollziehbar. Deshalb wollen wir die Diskussion versachlichen und dem Projekt sowie den Jugendlichen eine zweite Chance geben. Das haben beide verdient.“

  • Justizminister: „Grundwissen über das Recht ist im Rechtsstaat unabdingbar“

    Justizminister: „Grundwissen über das Recht ist im Rechtsstaat unabdingbar“

    Rechtskunde an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist für die Landesregierung eine Daueraufgabe. Das hat Justizminister Thomas Kutschaty jetzt mit Beginn des neuen Schuljahres deutlich gemacht. „Ein Grundwissen über das Recht ist in einem Rechtsstaat unabdingbar. Deshalb haben wir das Thema ‚Rechtskundeunterricht‘ auch in unseren Koalitionsvertrag mit aufgenommen“, so der Justizminister. In diesem Schuljahr bietet die Justiz erstmals an, dass Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter im Rechtskundeunterricht insbesondere den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen der Haupt- und Realschulen Grundkenntnisse im Arbeitsrecht vermitteln. Ich würde mich daher freuen, wenn möglichst viele Schulen unser Angebot annehmen würden“, so Kutschaty, der gleichzeitig ankündigte, die Finanzmittel für den Rechtskundeunterricht zu erhöhen um zukünftig mehr Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften zu ermöglichen und das inhaltliche Angebot weiter auszubauen.

    Im Schuljahr 2012/2013 werden weitere interessante Filme zum Rechtskundeunterricht zur Verfügung gestellt, die aktuelle Rechtsfragen aus dem Alltag Jugendlicher aufgreifen, darunter zum Beispiel der illegale Download eines Musikalbums und die daraus folgende hohe Abmahngebühr. Zusätzlich wird es in diesem Jahr auch einen speziell auf die Bedürfnisse des Rechtskundeunterrichts zugeschnittenen Schülerkalender geben, der an alle Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaften verteilt wird.

    Als Leiterinnen und Leiter von Rechtskundearbeitsgemeinschaften sollen künftig auch Diplom-Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Amtsanwälte eingesetzt werden. „Damit erreichen wir, dass noch mehr Justizexperten dank ihrer Berufserfahrung aus der Rechtspraxis berichten werden“, freut sich der NRW-Justizminister. Auch ein neues Lehrbuch zur Rechtskunde wird die Unterrichtsplanung aktiv unterstützen.

    Rechtskundeunterricht in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften dient einer sozialen Aufgabe, der sich die NRW-Justiz seit vielen Jahrzehnten widmet. Jedes Jahr werden rund 1.000 Arbeitsgemeinschaften an allgemeinbildenden Schulen eingerichtet in denen die Schülerinnen und Schüler in zwölf Doppelstunden Grundwissen über das Recht erlangen.

  • „Mittendrin klappt die Kooperation bei der Kriminalitätsbekämpfung besser“

    „Mittendrin klappt die Kooperation bei der Kriminalitätsbekämpfung besser“

    Mit der AsJ zu Besuch beim Bureau für Euregionale Zusammenarbeit (BES)

    Mittendrin sei man in Limburg, so startete Staatsanwalt Johannes Mocken seinen Vortrag, der als Verbindungsstaatsanwalt seit Dezember 2011 im Dreiländereck seinen Teil dazu beiträgt, dass man bei der Kriminalitätsbekämpfung an einem Strang zieht und sich gegenseitig Rechtshilfe leistet. Nicht nur bei der Kennzeichen- und Wohnortüberprüfung, sondern auch bei den organisierten Grenzgebietstaten wie Wohnungseinbrüchen, Drogenschmuggel, Bandenkriminalität und Menschenhandel arbeiten die Staatsanwaltschaften und Ermittlungseinheiten der Länder über das BES in Maastricht zusammen.

    Wenn die organisierten Banden eine flexible Logistik haben – in einem Land Straftaten begehen, im zweiten Land wohnen und im dritten Land die Beute unterbringen -, dann müsse auch die Kriminalitätsbekämpfung schnell und flexibel sein, erklärte Mocken. Dazu brauche man einfach eine gemeinsame Kriminalitätsanalyse und Lageeinschätzung, gemeinsame Entscheidungen und gemeinsame Joint Hit Teams, die auf vertraglicher Grundlage den Einsatz unterschiedlicher Polizisten aus EU-Ländern regelt. Dank moderner Technik inzwischen nicht mehr zwingend von einem gemeinsamen Büro aus.

    Trotz Europäischer Union immer noch verschiedene Rechtssysteme

    Wie verschieden die Rechtssysteme arbeiteten und wie unterschiedlich die Herangehensweisen bei der Ermittlung seien, erläuterte Mocken unserer Gruppe von 34 sozialdemokratischen Juristinnen, Juristen und Jurastudentinnen und -studenten. In den Niederlanden steht etwa das Opportunitätsprinzip bei der Aufnahme von Ermittlungen oben an. In jedem Einzelfall wird geprüft, ob ermittelt werden sollte oder nicht. Die freien Kapazitäten nutzen niederländische Staatsanwälte, um sich vertieft auch in die Ermittlungen der Fälle einzubringen. Im Deutschen und Belgischen System führt das Legalitätsprinzip dazu, dass zunächst immer Ermittlungen eingeleitet werden und erst später ggf. wieder eingestellt werden können.

    Einen großen Vorteil in der täglichen Arbeit nutzt man, wenn die belgischen und niederländischen Kolleginnen und Kollegen einem gleich gegenüber sitzen, alle im jeweiligen landeseigenen Intranet schnell recherchieren und auf dem kurzen Weg Informationen austauschen können. Seine Sprachkenntnisse im Niederländischen seien sehr hilfreich, auch wenn das lokale Limburgisch eher einem rheinischen Dialekt ähnele, aber den kenne er sowieso von Kindheit an, berichtete Mocken schmunzelnd.

    Bei sommerlichen Temperaturen in die Maastrichter Altstadt

    Nach dem Vortrag ging es dann in sengender Hitze mit kulturbewanderten Stadtführern als kundiger Führung durch die Maastrichter Altstadt. Unser Rundgang schlängelte sich durch die engen Gassen der beschaulichen Altstadt und wurde immer wieder vom Innehalten vor historischen Bauwerken wie Grabkirchen, unzähligen Klöstern und Mühlen unterbrochen. Einige Höhepunkte waren sicherlich die Sankt-Servatius-Basilika und Sankt-Johannis-Kirche und der Liebfrauenplatz.

    Ein Rätsel ließ sich erst später lösen

    Trotz gemeinsamer Anstrengung konnten wir nur schwer einen Sinn in die Bodeninschrift im Gerichtsgebäude bringen. Sie lautete „Si parva licet componere magnis.“ Der Satz stammt aus Vergils „Georgica“ und bedeutete nach gängiger Übersetzung: „Wenn man Kleines mit Großem vergleichen darf“ In der Antike ein geflügeltes Wort, das aus Vergils Lehrgedicht über Bienen entstammt, im Ursprung aber wohl bereits auf Herodot zurückzuführen ist. Eine gelungene Inschrift in der Eingangshalle eines Gerichts, in der uns zahlreiche Anwälte in ihren Roben begegneten und auf ihre Mandanten warteten. Ein bescheidenes Sinnbild für die Arbeit eines Gerichts, das zum Teil im Kleinen wirkt, aber dessen Handlungen von größerer Auswirkung für den Rechtsfrieden sein können.

    Weitere Informationen:

    Internetseite des EMROD und BES.

    Internetseite von Maastricht.

  • Thomas Kutschaty: „Warnschussarrest ist kein taugliches Mittel gegen Jugendkriminalität.“

    Thomas Kutschaty: „Warnschussarrest ist kein taugliches Mittel gegen Jugendkriminalität.“

    der bei seiner heutigen Rede im Bundesrat deutlich machte, dass dieser Lösungsansatz an der Realität vorbeigehe, da er die Ursachen von Kriminalität ignoriere. Darüber hinaus ist für den NRW-Minister die weitere Verschärfung des Jugendstrafrechts durch die Einführung eines so genannten Warnschussarrestes kein taugliches Mittel gegen Jugendkriminalität.

    „Die Vorstellung von CDU/CSU und FDP, der Warnschussarrest setze einen erfolgversprechenden Impuls zur Verhaltensänderung, geht völlig an den Realitäten jugendlicher Täterkarrieren vorbei. Wenn das Jugendgericht gegen einen jungen Menschen eine Jugendstrafe verhängt, beruht dies zumeist auf dem Vorliegen schädlicher Neigungen. Erhebliche Erziehungsmängel lassen erwarten, dass der Täter ohne längere Gesamterziehung weitere schwere Straftaten begehen wird. Eine solche Gesamterziehung, die massive Sozialisationsdefizite beseitigt, braucht einen langen Atem. Sie kann im Rahmen eines Arrestes nicht geleistet werden. Mehr noch: Wir gefährden die Erfolge der Bewährungshilfe. Um Verantwortungsbewusstsein zu fördern und den Umgang miteinander zu lernen ist ein in sich stimmiges dauerhaftes Bewährungskonzept erforderlich. Der Arrest ist dabei nur ein Störfaktor“, so Kutschaty. Der Justizminister weiter: „Mit der Schaffung eines Warnschussarrestes stellen sich CDU/CSU und FDP gegen die Bewertung der Fachwelt und versprechen eine höhere Wirksamkeit, obwohl der Warnschussarrest bestenfalls nur nutzlos ist. Selbst der erzieherisch optimal ausgestaltete Jugendarrest – und einen solchen streben wir in Nordrhein-Westfalen mit unserem künftigen Jugendarrestvollzugsgesetz an – kann eine langjährige negative Persönlichkeitsentwicklung nicht in maximal vier Wochen umkehren. Bei jungen Menschen mit schweren Entwicklungsdefiziten ist der Jugendarrest daher verfehlt.“

  • Sven Wolf wieder rechtspolitischer Sprecher der SPD im Landtag

    Sven Wolf wieder rechtspolitischer Sprecher der SPD im Landtag

    Sven Wolf MdL
    Sven Wolf MdL

    Zu den in dieser Legislaturperiode anstehenden Themen im Rechtsbereich gehört laut Wolf die Umsetzung der neuen Leitlinien für den Strafvollzug mit einem Schwerpunkt auf der Resozialisierung von Inhaftierten. Weitere wichtige Vorhaben seien Präventionsprojekte –besonders im Bereich der Jugendstraffälligkeit.

    „Das ist wirklich eine gesamtgesellschaftliche und ressortübergreifende Aufgabe.“, so Wolf. „Diesen Weg werden wir weiter gehen. Hinzukommen muss eine gute Ausgestaltung des Jugend­arrests mit professionellen Beratungs- und Hilfsangeboten, durch welche die Jugendlichen Handlungsalternativen erlernen können.“

    Wolf freut sich, dass er auch seine Arbeit im Kommunalausschuss des Landtags fortsetzen kann. Hier habe er in den vergangenen beiden Jahren viel für die notleidenden Kommunen im Land, insbesondere für Remscheid und das Bergische Städtedreieck, erreichen können. „Wir haben die Kommunen in den vergangenen beiden Jahren finanziell deutlich gestärkt. Remscheid hat dank finanzieller Hilfszusagen des Landes die Möglichkeit, ab 2014 ohne neue Kassenkredite auszukommen. Ich bin gespannt, wie die Bezirksregierung unseren in der letzten Woche verabschiedeten Haushaltssanierungsplan bewertet, und hoffe auf eine rasche Genehmigung.“ so Wolf.

  • Neue Leitlinien für den Strafvollzug: Resozialisierung, Übergangsmanagement und Opferschutz.

    Neue Leitlinien für den Strafvollzug: Resozialisierung, Übergangsmanagement und Opferschutz.

    Wir waren uns einig, dass die Resoziali­sierung und ein funktionierendes Übergangsmanagement eine wichtige Aufgabe sind“ führte Wolf aus.

    „Rückfälligkeiten zu vermeiden, ist der beste und sicherste Schutz für die Bevölkerung. Die Leitlinien waren in der letzten Wahlperiode bereits Thema im Rechtsausschuss und sind trotz drängen der Opposition nicht übereilt, sondern fundiert und im Dialog mit den Beteiligten im Vollzug erarbeitet worden. Einige der ersten Ideen wurden unter anderem den vielen Mitgliedern der Beiräte der Vollzugsanstalten vorgetragen“ erinnert Wolf, der selbst für die Stadt Remscheid im bisherigen Beirat der JVA Remscheid saß.

    „Ein Schlüssel zum Resozialisierungserfolg liegt im Übergang von drinnen nach draußen. Die Zeiten einer Entlassung wie im Film „Blues Brothers“ persifliert sind vorbei. Mit dem Koffer vor der Tür sollte die Entlassung nicht beginnen. Da hat die JVA Remscheid gute Beispiele geliefert in dem die Mitarbeiter der Bundesagentur frühzeitig in die JVA kamen und dort die Zeit nach der Entlassung mit den Insassen besprachen“ so Wolf.

    Ein weiterer Schwerpunkt der Leitlinien findet sich bei den Opferbelangen wieder, die durch eine opferbezogenen Vollzugsgestaltung beachtet werden sollen. Hierzu gehören Widergutmachungen und Maßnahmen zum Schutz der Opfer gleichermaßen. Die Leitlinien werden in der neuen Wahlperiode in einem eigenem Landesstrafvollzugsgesetz münden.

    Pressemeldung des Justizministeriums:
    http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/PresseJM/12-06-27/index.php