Strafverfolgung auch bei kleinen Mengen weicher Drogen möglich

Sven Wolf MdL

Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.

„Die Rückkehr zu den bis 2007 in Nordrhein-Westfalen geltenden Eigenbedarfsgrenzen bei den so genannten weichen Drogen ist eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung. Sie führt dazu, dass Gelegenheitskonsumenten nicht mehr überzogen und unverhältnismäßig kriminalisiert werden. Zudem werden die ermittelnden Behörden entlastet. Wichtig ist aber auch, dass die genannten Mengengrenzwerte nach wie vor nur Richtwerte sind und bei höheren Wirkstoffkonzentrationen niedriger ausfallen können.
Die Staatsanwaltschaft hat bei noch so geringen Mengen die Kompetenz Ermittlungen einzuleiten. Bei Dealern und in besonders gefährdenden Situationen gebietet sich ohnehin eine Strafverfolgung.“