Am 23. Mai ist Geburtstag des Grundgesetzes

Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.

Dass wir über einige Freiheiten, wie zum Beispiel die Versammlungsfreiheit und selbstverständlich auch die Meinungsfreiheit, trotz der Epidemie weiterhin verfügen dürfen, haben wir unserer starken Verfassung zu verdanken.

Zu keiner Zeit standen diese zentralen Grundrechte, die unsere Demokratie ausmachen, zur Disposition. Jede andere Behauptung ist falsch, darf aber gesagt werden. D

enn Meinungsfreiheit heißt, dass jeder auch seltsame, abstruse und unvertretbare Meinungen äußern darf. Sie heißt aber auch das jeder Meinung widersprochen werden darf. Denn die Freiheit der Meinung bedeutet nicht die Pflicht, andere Meinungen unwidersprochen hinzunehmen.