Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.

Wenn man ein seriöses und geordnetes Gesetzgebungs- und Haushaltsverfahren auf den Weg bringen will, dann ist die Abschaffung erst zum WS 2011/2012 möglich. Denn natürlich sind mit den Studiengebühren an vielen Stellen sinnvolle Angebote entstanden, die zur Verbesserung der Lehre beigetragen haben. Und diese wollen wir beibehalten. Wir wollen den Hochschulen Planungssicherheit geben in Bezug auf Stellen, Projekte und zusätzliche Lehrangebote.“
Auch die weiteren Eckpunkte des Antrages seien von enormer Bedeutung, ergänzten die beiden Abgeordneten. „Klar muss sein, dass das Geld ausschließlich für Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Qualität der Lehre eingesetzt wird und die finanzierten Maßnahmen bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität außer Betracht bleiben. Darüber hinaus müssen die gewählten Studierendenschaften maßgeblich mit über die zweckgebundene Verwendung der Mittel entscheiden können und die Hochschulen den Einsatz dieser Mittel transparent und öffentlich ausweisen.“
