Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.
Trotz des großen Zuspruchs und der gesellschaftlichen Akzeptanz ist der Offene Ganztag seit seiner Einführung ein bildungspolitisches Provisorium: Eine gesetzliche Verankerung existiert nicht und die Frage der finanziellen Zuständigkeit ist nicht abschließend geklärt. Ebenfalls nicht gewährleistet ist eine landesweit einheitliche Qualität des Angebots.
2017 haben die Träger der freien Wohlfahrtspflege zu der landesweiten Kampagne „OGS darf keine Glückssache sein“ aufgerufen und drei Kernforderungen aufgestellt: Verlangt werden Qualitätsstandards für Räume, Personal und inhaltliche Ausgestaltung des Ganztags, gefordert wird der Gesetzesrang für die OGS sowie eine einheitliche und auskömmliche Finanzierung.
Wir haben in unserem Antrag weitere Fragen, die für die Weiterentwicklung des Ganztags zu diskutieren sind, aufgelistet (Antrag der SPD-Landtagsfraktion) und die Landesregierung aufgefordert, anhand dieser Herausforderungen ein Zukunftskonzept für den Ganztag in der Primarstufe zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen. Hierzu sind Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu führen, um die zukünftige Ausgestaltung des Ganztags in organisatorischer und finanzieller Hinsicht abzustimmen. Zudem müssen Verhandlungen mit Bund und Ländern geführt werden, um die Rahmenbedingungen für den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2025 abzustimmen sowie die Unterstützung bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs durch den Bund.
