Remscheid bekommt durch Änderungen im Kommunalen Finanzausgleich im kommenden Jahr 2,75 Millionen Euro weniger vom Land!
Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im nordrhein-westfälischen Landtag hat heute den Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 (GFG 2019) beraten. Der Entwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht deutliche strukturelle Veränderungen beim Kommunalen Finanzausgleich vor. Wir wollten wissen, welche Auswirkungen das für die einzelnen Kommunen hat. Jetzt wissen wir, dass der Betrag, den Remscheid im Jahr 2019 an Schlüsselzuweisungen und finanziellen Mitteln aus der neuen Aufwands- und Unterhaltungspauschale erhält, real um 2,75 Millionen Euro gekürzt wird.
CDU und FDP machen eine kommunalfeindliche Politik, die zu Lasten Remscheids geht. Trotz aller offiziellen Beteuerungen scheinen CDU und FDP immer noch nicht verstanden zu haben, dass die Kommunen das Fundament unserer Demokratie sind. Ihre Handlungsfähigkeit muss gestärkt werden. Stattdessen schwächt die Landesregierung steuerschwache Gemeinden und macht Politik auf dem Rücken der finanzschwachen Kommunen in NRW.
Hintergrund:
Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt den jährlichen Finanzausgleich zwischen dem Land und den Kommunen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
- Die Sozialbelastungen sollen zukünftig mit einem geringeren Faktor berücksichtigt werden
- Mit dem GFG 2019 sollen insgesamt 120 Millionen Euro aus der Schlüsselmasse als finanzkraftunabhängige Pauschale auf sämtliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verteilt werden.
- Im Rahmen einer Aktualisierung der fiktiven Hebesätze die Einführung von höheren und differenzierten Abschlägen auf den Landesdurchschnitt.
Insbesondere mit der „Finanzkraftunabhängigen Pauschale“ wird von dem Grundsatz abgewichen, dass die Zuweisungen über das GFG Kommunen mit entsprechendem Finanzbedarf zugutekommen sollen. Während viele steuerstarke Kommunen von der neuen Zuweisung profitieren, müssen viele finanzschwache Kommunen nach den durch die Landesregierung vorgenommenen Änderungen faktisch mit weniger Finanzmitteln auskommen, als sie nach der bisherigen Systematik des GFG erhalten würden.