Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.
In unserem gemeinsamen Haushaltsantrag werden wir daher die Mittel für die Straffälligenhilfe um insgesamt eine Millionen Euro aufstocken. Ein Schwerpunkt liegt in diesem Jahr bei der Unterstützung von Beratungsstellen der freien Träger. Zusätzliche Zuwendungen erhalten die Einrichtungen zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs, für die Mitwirkung bei der Behandlung von Sexualstraftätern, für Maßnahmen zur Haftverkürzung, für die Förderung gemeinnütziger Arbeit, zur Förderung der Täterarbeit und für Maßnahmen des Übergangsmanagements im Jugendarrest. Dieser Ansatz entspricht unserer grundsätzlichen Idee der Prävention.“
