NRW will Feiertag zum 500. Reformationstag
„Die Botschaft Martin Luthers, dass jeder Christ selbst in der Lage ist, die Heilige Schrift zu verstehen, wenn sie in einer ihm verständlichen Sprache verfasst ist, war ein historischer Meilenstein in der Religionsgeschichte. Luthers Überzeugung von einer Religion für jedermann – nicht nur für die Berufenen – und von der Selbstständigkeit und Selbstverantwortlichkeit des einzelnen Menschen in seinem ganz persönlichen Glauben ist heute so aktuell wie damals.
Bringt dies – das verantwortliche Leben und Handeln im Glauben – doch auch das Gemeinsame der Menschen verschiedener Glaubensrichtungen zum Ausdruck und diese einander näher“, so der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf. „Dazu hat Luther mit seiner Übersetzung der Bibel in die Deutsche Sprache entscheidenden Beitrag zur Fortentwicklung einer einheitlichen Sprache in Wort und Schrift geleistet. Mit einem Feiertag hieran zu erinnern, ist eine angemessene Würdigung.“
Innenminister Jäger: „Gedenktag am 31. Oktober 2017 ist wichtig für unsere Gesellschaft“
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
Der 500. Jahrestag der Reformation im Jahr 2017 soll in Nordrhein-Westfalen zum Feiertag erklärt werden. Das hat die Landesregierung in ihrer Kabinettsitzung beschlossen. „Die Reformation ist ein historisches Ereignis für die protestantischen Christen und gleichzeitig bedeutend für unsere Grundwerte. Sie hat unsere Gesellschaft geprägt“, sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Deshalb sei es wichtig, den Reformationstag am 31. Oktober 2017 besonders zu würdigen. Dann jährt sich Martin Luthers Thesenanschlag an der Schlosskirche zu Wittenberg zum 500. Mal.
Der Reformationstag soll nur im Jahr 2017 ein Feiertag werden, in den Jahren davor und danach bleibt er in NRW weiterhin ein Arbeitstag. In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Reformationstag immer ein Feiertag.
Jetzt wird die Verbändeanhörung zum Gesetzesentwurf über die Bestimmung des 31. Oktober 2017 als 500. Jahrestag der Reformation zum Feiertag in NRW eingeleitet. Die kommunalen Spitzenverbände und die Clearingstelle Mittelstand erhalten dabei Gelegenheit, ihre Stellungnahme abzugeben. Anschließend wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.
Meldung: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Wetfalen