Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.
Justizminister Thomas Kutschaty erklärt hierzu: „Ich habe sehr für dieses Gesetz gekämpft. Doch fühle ich mich heute nicht persönlich als Gewinner. Vielmehr hat die deutsche Demokratie gewonnen. Denn in Zeiten, in denen einer Arbeitnehmerin gekündigt wird, weil sie eine Maultasche gegessen hat, die für den Müll bestimmt war, müssen wir als Volksvertreter auch für uns klare, transparente und völkerrechtskonforme Regeln schaffen, die wir übrigens für die freie Wirtschaft schon längst geschaffen haben und die dort auch keine Schwierigkeiten bereiten.“
Nach der nunmehr beschlossenen Neufassung des § 108e StGB macht sich strafbar, wer als Abgeordneter einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder „ungerechtfertigte Vorteile“ annimmt oder sich dafür versprechen lässt, dass er Handlungen „im Auftrag oder auf Weisung“ vornimmt. Dies gilt nicht nur für Mitglieder des Bundes- und der Landtage, sondern auch für Gemeinderäte oder Mitglieder des Europaparlaments.
