NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.

Die Bundesjustizministerin hat in dieser Legislaturperiode bereits fünf Mal öffentlich angekündigt, das Problem der „Abmahnabzocke“ kurz­fristig zu lösen. Zuletzt kündigte sie sogar einen Gesetzentwurf an, der am 6. Februar im Kabinett hätte beschlossen werden sollen. Auch die fünfte Ankündigung blieb ohne Ergebnis. Das Bundeskabinett hat sich am 6. Februar überhaupt nicht mit dem Thema befasst. Eine Begrün­dung für die erneute Verschiebung nannte die Bundesjustizministerin nicht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat daher auf Vorschlag von Justizminister Thomas Kutschaty beschlossen, in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 1. März einen Entschließungsantrag ein­zubringen, um den unstreitig bestehenden Abmahnmissbrauch einzu­dämmen.

Die heutige Pressemeldung von Justizminister Thomas Kutschaty

Antrag zur Bundesratssitzung