Remscheid profitiert vom Stärkungspakt Stadtfinanzen
Überschuldete Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sollen wieder handlungsfähig werden. Deshalb will das Land sie schon ab diesem Jahr jährlich mit insgesamt 350 Millionen Euro unterstützen.
Im Gegenzug müssen diese Kommunen aber einen klaren Sanierungskurs einschlagen. Kommunalminister Ralf Jäger stellte heute in Düsseldorf den Beschluss des Kabinetts zum Stärkungspakt Stadtfinanzen und zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 (GFG) vor und betonte dabei: „Wir sorgen dafür, dass alle Kommunen in NRW eine realistische Chance bekommen, ihre Finanzen auf eine gesunde Grundlage zu stellen.“ Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen unternimmt das Land einen Kraftakt, um der besorgniserregenden Situation kommunaler Haushalte entgegenzuwirken. „Unser Ziel ist es, möglichst vielen finanziell bedrängten Kommunen in NRW zu helfen. Aber das Budget ist beschränkt. Deshalb staffeln wir die Hilfe zeitlich und beginnen, wo die Not am größten ist“, erläuterte Minister Jäger.
In Stufe eins des Sanierungsplans hilft das Land in besonders dringlichen Fällen:Kommunen, die akut von Überschuldung betroffen sind oder bei denen eine solche bis zum Jahr 2013 zu erwarten ist, werden bereits ab dem Jahr 2011 mit extra bereitgestellten Mitteln von jährlich 350 Millionen Euro bei der Haushaltskonsolidierung unterstützt. „Für Kommunen in dieser schwierigen Haushaltssituation ist die Teilnahme am Stärkungspakt zwingend“, unterstrich der Minister.
In einer zweiten Stufe können ab 2012 solche Kommunen in den Konsolidierungspakt einbezogen werden, bei denen die Haushaltsdaten 2010 eine Überschuldung bis 2016 erwarten lassen. Für sie sind Mittel in Höhe von 65 Millionen Euro im nächsten Jahr, 115 Millionen Euro im Jahr 2013 und 310 Millionen Euro ab dem Jahr 2014 vorgesehen. Diese Mittel sollen über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) und eine Solidarumlage bei den finanzstarken Kommunen bereitgestellt werden. Ab Ende 2013 sollen die Ergebnisse des Stärkungspakts überprüft werden. „Dabei werden wir auch untersuchen, ob es eine dritte Stufe mit weiteren teilnehmenden Städten und Gemeinden geben kann“, erläuterte Jäger. „Die Sanierungshilfe gibt es nur bei einem eisernen Sparkurs“, betonte Jäger. Mit Hilfe des Geldes aus dem Stärkungspakt muss der kommunale Haushalt innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen sein. Bis spätestens zum Jahr 2020 muss ein Haushaltsausgleich dann aus eigener Kraft erreicht werden. „Das wird ein kein leichter Weg, aber die Mühe lohnt sich“, meinte Kommunalminister Jäger.
Seit ihrem Start sorgt die rot-grüne Landesregierung mit ihrem Aktionsplan dafür, dass die Kommunen ihre Finanzen besser konsolidieren können. Hierfür hat sie im Vergleich zur Vorgängerregierung rund eine Milliarde Euro mehr bewegt. „Wir nutzen unsere finanziellen Möglichkeiten bis an die Grenze der Belastbarkeit“, unterstrich Jäger. In einem ersten Schritt wurden im Jahr 2010 die Mittel des GFG um rund 300 Millionen Euro erhöht. Diese Verbesserungen summieren sich im GFG 2011 sogar auf rund 323 Millionen Euro. Auch die jetzt vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte für das GFG 2012 sehen weiterhin rund 300 Millionen Euro Zusatzmittel vor. Außerdem werden die Kriterien für die Verteilung der Gelder an aktuelle Entwicklungen angepasst. „Dies ist längst überfällig und aus verfassungsrechtlicher Sicht zwingend geboten“, erläuterte Jäger. „Unser Ziel ist eine gerechte Zuweisung der Gelder.“ Hierüber wurden genauso wie beim Stärkungspakt Stadtfinanzen Abstimmungsgespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. „Wir sind Partner der Kommunen“, betonte Jäger. „Deshalb ist es mir wichtig, die Kommunen frühzeitig in unsere Überlegungen einzubinden, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen“.
Jäger forderte vom Bund, die Kommunen stärker zu unterstützen. Der Anstieg der Soziallasten ist die Hauptursache der kommunalen Finanzmisere. Die beschossene Kostenübernahme ab dem Jahr 2014 für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung reiche dafür nicht aus. Der Kommunalminister betonte: „Das ist nur einer von vier großen sozialen Aufgabenblöcken. Der Bund muss sich an den Kosten der Unterkunft und Heizung, der Eingliederung für behinderte Menschen und der Hilfe zur Pflege beteiligen“. Er erinnerte an die einstimmige Forderung des nordrhein-westfälischen Landtags von Oktober 2010.
Vorläufige Liste der Städte und Gemeinden, die an Stufe 1 des Stärkungspakts teilnehmen werden:
Aldenhoven, Altena, Arnsberg, Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Duisburg, Hagen, Hamm, Hattingen, Kürten, Marienheide, Marl, Menden, Minde,n Nachrodt-Wiblingwerde, Nideggen, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Porta Westfalica, Remscheid, Schwelm, Schwerte, Selm, Sprockhövel, Stolberg, Übach-Palenberg, Waltrop, Welver, Werl, Witten, Wuppertal, Würselen.