Nutzung von Tablet-PC künftig im Plenarsaal erlaubt

Hinweis: Dieser Beitrag stammt aus der Zeit des Landtagsabgeordneten Sven Wolf.

Auf diesen Vorschlag des Landtagspräsidiums hat sich der Ältestenrat in seiner heutigen Sitzung verständigt. Mit den genannten Vorgaben übernimmt der Landtag die im Deutschen Bundestag seit einigen Monaten geltenden Festlegungen und lässt von der Plenarsitzung am 18. Mai 2011 an den Betrieb entsprechender Geräte zu. Der Zugang zum Internet erfolgt durch Aktivierung des bereits im Plenarsaal installierten WLAN. Tablet-PC gehören nicht zur Amtsausstattung der Abgeordneten und sind deshalb privat zu bezahlen. Das Telefonieren mit mobilen Telefonen während der Plenarsitzungen bleibt weiter untersagt.

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