Wolf: Finanzierung der Schulsozialarbeit muss dauerhaft sichergestellt werden!
Minister Laumann muss sich bewegen und endlich den Weg für eine Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit klar machen. Wenn wir Chancengleichheit verwirklichen wollen, geht daran kein Weg vorbei. Kinder und Jugendliche verbringen täglich mehr Zeit in der Schule. Da geht es nicht nur um Wissensvermittlung. Die Schule ist ein zentraler Lebensmittelpunkt. Hier kann am besten gesehen werden, wo im Einzelnen zu helfen ist.
Die Schulsozialarbeit ist als Bindeglied zwischen Jugendsozialarbeit und Schule immens wichtig. Probleme können schnell angegangen werden, bevor sie sich auswachsen. Das ist auch für die Eltern eine enorme Entlastung. Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien die Chance auf Teilhabe an schulischen und außerschulischen Aktivitäten zu ermöglichen.
Momentan wird die Soziale Arbeit an Schulen aus drei Quellen finanziert. Erstens über die kommunale Jugendhilfe, zweitens über Landesmittel für spezifische Schulformen und zum dritten in Form von Mitteln des Bundes nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), die seit dem Wegfall der Bundesförderung durch die damalige rot-grüne Landesregierung aus Landesmitteln ersetzt wurden.
Jetzt haben wir große Unsicherheit bei der Finanzierung und eine unklare Verantwortung. Die Landesregierung hat gerade auf eine Kleine Anfrage geantwortet, dass die bisherige Landesförderung in Höhe von 47,7 Millionen Euro im Rahmen der BuT-Schulsozialarbeit wohl nur noch bis Ende 2020 gewährt wird. Es muss auch endlich geklärt werden, welches Ressort innerhalb der Landesregierung zentral für die Schulsozialarbeit zuständig ist, es müssen einheitliche Qualitätsstandards festgelegt werden und die Fach- und Dienstaufsicht geklärt werden. Dafür brauchen wir möglichst ein Landesgesetz. Das fordern wir in unserem Antrag für das Plenum. Und einen verbindlichen Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung des Sozialindex.
Stattdessen beabsichtigt die Landesregierung unter der Prämisse von Synergie- und Entbürokratisierungspotentialen, die sich aus dem „Starke-Familien-Gesetz“ ergeben sollen, die Schulsozialarbeit neu zu strukturieren.
Die Zeit drängt. Für lange Prüf- und Umstrukturierungsverfahren ist keine Zeit. Hier vor Ort werden die Stellen gebraucht. Und die müssen finanziert werden. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter fürchten, dass ihre Stellen wegfallen werden. Da können wir ihnen nicht übelnehmen, wenn sie sich jetzt schon anderswo Stellen suchen.
Wir brauchen eine einfache und klare Finanzierung. Wir brauchen jetzt Planungssicherheit für die Schulen und die Städte! Und das heißt für uns: Solange ein solches klares Konzept nicht vorliegt, muss das Land die Mittel der Schulsozialarbeit nach dem BuT in Höhe von rund 47 Millionen Euro über das Jahr 2020 hinaus durch Landesmittel sichern. Damit es endlich gesicherte Arbeitsverhältnisse und auch Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der Fort- und Weiterbildung gibt.
Antrag der SPD-Landtagsfraktion