Transparenz

Im Oktober 2014 haben wir als Landtag das Abgeordnetengesetz geändert. Wir setzen mit den neuen Verhaltensregeln auf mehr Transparenz unserer Einkünfte und möglicher Nebeneinkünfte. Diesem Anspruch folge ich mit den Angaben gegenüber dem Landtagspräsidenten, die hier nachgelesen werden können, und der Veröffentlichung auf meiner eigenen Internetseite.

Einkünfte als Abgeordneter

Die Tätigkeit als Landtagsabgeordneter ist eine Vollzeittätigkeit. Meine wöchentliche Arbeitszeit schwankt in der Regel zwischen 60 und 70 Stunden pro Woche.

In Nordrhein-Westfalen erhalten Abgeordnete monatliche Bezüge ohne weitere steuerfreie Aufwandspauschalen, wie etwa im Deutschen Bundestag oder anderen Landesparlamenten. Die Summe beträgt derzeit monatlich € 11.700,67.

Hinzu kommt ein Zuschuss zum Beitrag an meine Krankenversicherung in Höhe von € 424,59.

Aus diesen Bezügen wird vom Landtag eine Summe in Höhe von € 2.370,45 für die Altersvorsorge für Abgeordnete (Versorgungswerk der Abgeordneten in NRW) einbehalten.

Aus dem verbleibenden Überweisungsbetrag in Höhe von € 9.754,81 bestreite ich sämtliche Kosten, die aus meiner Abgeordnetentätigkeit entstehen, wie Büromiete, Telefonkosten, Reise- und Fahrtkosten und weitere Aufwendungen. Der von mir beauftragte Steuerberater hat die entsprechenden Belege der Betriebsausgaben (Miete, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten, etc.) für das Jahr 2018 erfasst und hieraus einen Betrag in Höhe von € 30.772,55 ermittelt, mithin monatliche Kosten in Höhe von rund € 2.560,00 pro Monat.

Ferner erstattet mir meine Landtagsfraktion für meine Funktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender monatlich eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von € 2.187,50.

Darüber hinaus unterstütze ich die SPD mit meinem Mitgliedsbeitrag, Sonderabgaben als Mandatsträgerabgabe und Spenden. Diese beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt € 15.817,00, monatlich rund 1.320,00.

Auf das verbleibende Einkommen werden meine Steuern berechnet, dieser Betrag belief sich im Jahr 2018 auf € 42.288,09, monatlich also rund € 3.520,00.

Nebeneinkünfte

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Mein Abgeordnetenmandat ist eine Vollzeittätigkeit, so dass ich meinen Beruf als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht nur noch kaum ausübe. Dennoch ist es notwendig, dass ich meine Anwaltszulassung behalte, um auch in späteren Jahren meine Berufsbezeichnung als „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ führen zu dürfen. Hierzu gehört unter anderem, dass ich mich jährlich fortbilde und dies der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nachweise.

Ein zu versteuernder Gewinn verbleibt aus der anwaltlich Tätigkeit nicht.

Ratsmitglied und Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion
Bereits seit mehr als zwanzig Jahren engagiere ich mich für meine Heimatstadt Remscheid im Stadtrat. Dieses Ehrenamt übe ich auch weiterhin aus und bekleide aktuell die Funktion als Fraktionsvorsitzender.

Hierfür erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 1.406,40.

Mitgliedschaften in Verwaltungs- und Aufsichtsträten
Die Stadt Remscheid hat kommunale Unternehmen, etwa für den Wohnungsbau, die Versorgung mit Strom, Gas oder Wasser oder den öffentlichen Nahverkehr und ist Gewährträger der Stadtsparkasse Remscheid. Zur Kontrolle entsendet der Rat Mitglieder in die Aufsichts- und Verwaltungsräte. In meiner Funktion als Ratsmitglied habe ich hier ebenfalls Aufgaben übernommen.

Ich bin seit Oktober 2014 Mitglied im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Remscheid und erhalte dort pro Sitzungen eine Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld und eine Jahrespauschale. Im Jahr 2018 erhielt ich, wie sich aus dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Remscheider ergibt, insgesamt einen Betrag in Höhe von € 5.400,00.

Die Aufsichtsräte der Stadtwerke GmbH und der EWR GmbH leite ich als Vorsitzender. Im Jahr 2018 erhielt ich hierauf für die Stadtwerke GmbH einen Betrag in Höhe von € 4.200,00 und für die EWR GmbH einen Betrag in Höhe von € 4.200,00.

Aus all diesen vorgenannten Aufwandsentschädigungen spende ich nach einer Selbstverpflichtung aller SPD-Mandatsträger in Remscheid einen Betrag in Höhe von 30% an die Remscheider SPD.

Hinweis: Die vorgenannten Beträge beziehen sich auf das Jahr 2018