180 Tage EU-Datenschutzgrundverordnung

Seit Ende Mai ist die Datenschutzgrundverordnung in der gesamten Europäischen Union anzuwenden. Davon betroffen ist auch jeder Verein, der personenbezogene Daten verarbeitet. Für die Vereine gelten diese veränderten Datenschutzregeln genauso wie für kleine, mittlere oder größere Unternehmen und Behörden, sehen aber auch Ausnahmen vor. Die SPD-Landtagsfraktion lädt Sie herzlich ein, gemeinsam nach 180 Tagen über die Anwendungen der Regelungen Bilanz zu ziehen.

Sven Wolf sitzt locker auf einer Treppe im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sven Wolf, am