Strafverfolgung auch bei kleinen Mengen weicher Drogen möglich

Zu dem am 1. Juni 2011 in Kraft tretenden Erlass der Landesregierung, durch den die Eigenbedarfsgrenze bei so genannten weichen Drogen wie Haschisch und Marihuana wieder von sechs auf zehn Gramm angehoben wird, erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Wolf, heute in Düsseldorf:

Sven Wolf sitzt locker auf einer Treppe im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sven Wolf, am