Solo-Selbstständige brauchen Soforthilfe – und zwar zum Leben

In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses hat NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper mitgeteilt, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier keine Änderung an den Auflagen für die Soforthilfen für Solo-Selbstständige vornehmen wird. Das bedeutet, dass die Hilfen weiterhin nur für Betriebskosten, nicht jedoch für den Lebensunterhalt in Anspruch genommen werden dürfen.

Sven Wolf sitzt locker auf einer Treppe im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sven Wolf, am